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AWO Wesel: Gläubiger billigen Insolvenzplan – Sanierung steht vor Abschluss
Der AWO Kreisverband Wesel hat im Sanierungsverfahren eine wichtige Hürde genommen. Gläubigerversammlung und Amtsgericht Kleve haben den Insolvenzplan bestätigt. Rund 1.000 Arbeitsplätze in über 70 sozialen Einrichtungen bleiben damit erhalten. Belastungen aus dem ambulanten Pflegebereich und gesetzliche Verschlechterungen bei stationären Investitionen hatten das Verfahren ausgelöst.
Im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 12. Juni 2026 beim Amtsgericht Kleve haben die Gläubiger:innen des AWO Kreisverbands Wesel e.V. dem vorgelegten Insolvenzplan laut Mitteilung des Verbands mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Das Insolvenzgericht hat den Plan bestätigt. Nach Ablauf der Rechtsmittelfristen soll das Verfahren in einigen Wochen aufgehoben werden. Der Kreisverband gilt damit nach eigener Darstellung als nachhaltig saniert und organisatorisch wie wirtschaftlich neu aufgestellt.
Der Kreisverband hatte Anfang April 2025 ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt. Am 1. Juni 2025 eröffnete das zuständige Insolvenzgericht das Verfahren in Eigenverwaltung. Auslöser waren laut AWO Wesel wirtschaftliche Altlasten, die in den Vorjahren trotz Sanierungsbemühungen nicht aufgefangen werden konnten – ausdrücklich benannt wird der ambulante Pflegebereich. Hinzu kamen nach Angaben des Verbands gesetzliche Verschlechterungen bei der Finanzierung von Investitionen im stationären Pflegebereich sowie finanzielle und personelle Folgen der Corona-Pandemie im Kernbereich Seniorenpflege.
Vorstand Benjamin Walch und Dirk Lorscheider von der Beratungsgesellschaft HC&S AG bezeichneten den Tag der Abstimmung als „sehr wichtig und emotional“ und dankten Beschäftigten und Betriebsrat dafür, den Betrieb in der Sanierungsphase aufrechterhalten zu haben. Rechtsanwalt Roman-Knut Seger von der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der die Sanierung begleitete, sprach von einem „intensiven und vertrauensvollen Sanierungsprozess“. Sachwalter Dr. Markus Kier von der Kanzlei Piepenburg Rechtsanwälte verwies darauf, dass die Lösung sowohl die Gläubigerinteressen wahre als auch die Grundlage für den Erhalt des Kreisverbands und der sozialen Einrichtungen schaffe.
Das Eigenverwaltungsverfahren betrifft laut Mitteilung ausschließlich den AWO Kreisverband Wesel e.V. Tochtergesellschaften, Ortsvereine, andere Kreis- und Bezirksverbände in Nordrhein-Westfalen sowie der AWO-Bundesverband sind nicht einbezogen. Der Kreisverband betreibt eigenen Angaben zufolge über 70 Einrichtungen und Projekte und betreut mehr als 5.000 Menschen mit rund 1.000 Mitarbeitenden.
Weitere Informationen unter www.awo-kv-wesel.de.
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