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Ausschuss ebnet Weg für einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Weg für Änderungen in der Pflege-Ausbildung freigemacht. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen sieht das Gesetz vereinfachte Anerkennungsverfahren vor. Statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung sind künftig eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang vorgesehen.

Nach Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung können sich Absolventen zur Pflegefachperson weiterbilden. Foto: Werner Krüper

Der Ausschuss votierte am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken enthielten sich bei der Abstimmung. Das Gesetz soll ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild in der Pflege schaffen und dabei helfen, zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen.

Bisher existieren laut dem Gesetzentwurf 27 unterschiedliche landesrechtliche Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen, die durch die neue Regelung ersetzt werden sollen. Die Reform orientiert sich am Finanzierungsmodell des Pflegeberufegesetzes und schafft eine verlässliche, sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage für ausbildende Einrichtungen und Pflegeschulen. Auszubildende erhalten eine Vergütung während ihrer Ausbildung.

Durchlässigkeit und internationale Anerkennung

Das neue System soll eine bessere Durchlässigkeit in der Pflegeausbildung ermöglichen. Nach Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung können sich Absolventen zur Pflegefachperson weiterbilden. Die Unionsfraktion betonte laut Bundestag, dass ein niedrigschwelliger Einstieg in die Ausbildung eine Möglichkeit darstelle, über die sich Auszubildende weiterqualifizieren könnten.

Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen sieht das Gesetz vereinfachte Anerkennungsverfahren vor. Statt einer umfassenden Gleichwertigkeitsprüfung sind künftig eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang vorgesehen. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde zudem geregelt, dass Personen bereits während des Anerkennungsverfahrens zur Pflegefachperson eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson erhalten können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Erweiterungen durch Koalitionsänderungen

Die Koalitionsfraktionen überarbeiteten den ursprünglichen Entwurf nach Anregungen des Bundesrats in mehreren Punkten. Im Rahmen eines Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung sollen auch andere Einrichtungen wie Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung erprobt werden können. Zusätzlich wurde klargestellt, dass eine den Ausbildungszugang ermöglichende Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen sein muss.

Die SPD-Fraktion verwies laut Bundestag auf 16 Jahre Verhandlungen, die nun ein gutes Ende gefunden hätten. Die Koalitionsfraktionen bezeichneten das Gesetz als Meilenstein, der ein Zeichen für klare Organisationsstrukturen und eine einheitliche Finanzierung setze.

Kritik der Opposition trotz grundsätzlicher Zustimmung

Die Oppositionsfraktionen erkannten in dem Vorhaben zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, kritisierten aber verschiedene Details. Die AfD monierte laut Bundestag, es gebe in der Gehaltsstruktur keinen richtigen Platz für die Pflegefachassistenz. Die Grünen lehnten eine Reduzierung der für die Ausbildung nötigen Berufserfahrung ab.

Die Fraktion der Linken forderte eine längere Ausbildungsdauer von 24 statt der vorgesehenen 18 Monate. Trotz dieser Kritikpunkte enthielten sich alle drei Oppositionsfraktionen bei der Abstimmung, statt gegen das Gesetz zu stimmen.