Palliativversorgung

Ausbau der Palliativversorgung fehlt im Koalitionsvertrag

Hospizarbeit und Palliativversorgung finden mit keinem Wort Erwähnung im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen. Das kritisiert der Deutsche Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV). Denn auch mehr als fünf Jahre nach dem Hospiz- und Palliativgesetz sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf.

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Foto: Werner Krüper Der DHPV sieht in Anbetracht der Situation der Palliativversorgung in den Pflegeheimen oder auf den Allgemeinstationen der Krankenhäuser auch über fünf Jahre nach dem Hospiz- und Palliativgesetz dringenden Handlungsbedarf.

Zwar gibt es einige Ansätze im Gesundheitsbereich und bei der Pflege, wie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Löhne sowie die angekündigte Ausgestaltung einer zukunftssicheren, bedarfsgerechten und wohnortnahen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. „Trotzdem hat der gesellschaftliche Wandel in Bezug auf die demographische Entwicklung, die Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen und die Versorgung am Lebensende offenbar nicht den Stellenwert wie etwa die Digitalisierung oder der Klimawandel“, so Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV.

In Anbetracht der allgemein bekannten kritischen Situation der Palliativversorgung in den Pflegeheimen oder auch auf den Allgemeinstationen der Krankenhäuser gibt es aber auch über fünf Jahre nach dem Hospiz- und Palliativgesetz dringenden Handlungsbedarf. Daher fordert der DHPV von der neuen Bundesregierung, dass bei der Umsetzung einzelner Punkte aus dem Koalitionsvertrag die Interessen schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen Berücksichtigung finden.

So könne der assistierte Suizid  nicht als normale oder gar idealisierte Lösungsstrategie dargestellt werden, wie es der Koalitionsvertrag nahelegt, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung. Stattdessen müsse die Suizidprävention erweitert werden. Es reiche nicht aus, Suizidprävention nur im Rahmen einer allgemeinen Stärkung der Prävention zu verorten. „Bedarfsgerechte und überall zugängliche Angebote hospizlicher Begleitung und palliativer Versorgung sind für eine gelingende Suizidprävention unerlässlich und müssen hier mitgedacht werden“, so Hardinghaus.

Um die Möglichkeiten der Hospizarbeit und Palliativversorgung bekannter zu machen und so die Rechte und die Selbstbestimmung der Menschen zu stärken, solle die zukünftige Gesundheitskommunikation des Bundes die hospizlichen und palliativen Interessenvertretungen besser mit einbeziehen.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband hat kürzlich 10 Forderungen für die 20. Legislaturperiode formuliert.