News

Apothekenreform beschlossen: Was das Gesetz für Pflegeheime bedeutet

Der Bundestag hat am 22. Mai nach zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beschlossen. Neue Regeln für Rezepte und Tests sollen auch Pflegeeinrichtungen entlasten und die Versorgung verbessern. Doch ohne klare Informationswege und Bezahlung zusätzlicher Aufgaben drohen mehr Aufwand und neue Probleme im Heimalltag.

Neue Regeln für Rezepte und Tests sollen auch Pflegeeinrichtungen entlasten und die Versorgung verbessern. Foto: AdobeStock/ Nikish Hiraman/ peopleimages.com
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die künftige Möglichkeit für Apotheken, bei bestehenden Kooperationsverträgen mit Pflegeheimen Rezepte direkt aus Arztpraxen zu erhalten. Die bislang untersagte Direktweiterleitung wird erlaubt und zunächst bis Ende 2028 befristet. Ziel ist es, Pflegeeinrichtungen von bürokratischem Aufwand zu entlasten.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bewertet dies grundsätzlich positiv, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf. Es fehle eine verbindliche und rechtssichere Weitergabe von Informationen über Änderungen in der Medikation an die Pflegeheime. Ohne diese drohten zusätzliche Rückfragen bei Ärzten und Apotheken – und damit weniger Entlastung als geplant.

Deutlich kritisch äußert sich der bpa auch zu einer weiteren Neuerung: Pflegefachpersonen sollen künftig erweiterte Möglichkeiten erhalten, in Einrichtungen auf verschiedene Viren zu testen. Ziel ist es, Infektionen frühzeitig zu erkennen, schneller eine antivirale Therapie gerade bei Risikopatienten einzuleiten und Ausbrüche zu verhindern.

Der Verband betont, dass dies bei richtiger Umsetzung die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessern könne, da Erkrankungen früher erkannt würden. Allerdings sieht der bpa eine zentrale Schwachstelle: Weder eine Verpflichtung zur Testdurchführung noch ein Vergütungsanspruch für die Einrichtungen ist vorgesehen. Ohne finanzielle Absicherung sei die Regelung faktisch „zum Scheitern verurteilt“.

bpa: Zusätzliche Aufgaben müssten auch entsprechend bezahlt werden

Der Verband spricht von einer „unangemessenen und inakzeptablen“ Benachteiligung der Pflege gegenüber anderen Gesundheitsberufen. Die fehlende Vergütung untergrabe das Ziel des Gesetzgebers, antivirale Therapien früher einzuleiten, und widerspreche politischen Ankündigungen, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu stärken. Zusätzliche Aufgaben müssten auch entsprechend bezahlt werden, fordert der bpa.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen sehen die Reform kritisch. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, warnte vor erheblichen Mehrkosten. Hintergrund ist unter anderem die geplante Erhöhung des Apothekenhonorars (Fixum) in zwei Stufen – von derzeit 8,35 Euro auf 9 Euro ab Juli 2026 und anschließend auf 9,50 Euro ab Januar 2027. Für die gesetzliche Krankenversicherung bedeute dies Mehrkosten von etwa einer Milliarde Euro jährlich, ohne dass die Versorgung spürbar verbessert werde.

Neben der Kritik sehen die Ersatzkassen auch positive Elemente im Gesetz. Dazu zählen flexiblere Einsatzmöglichkeiten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten sowie die geplante Nutzung von Überschüssen in Höhe von mehr als 600 Millionen Euro aus dem Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen zur Finanzierung des Apotheken-Notdienstes.sten.