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bpa: Millionenaufwand nur fürs Karteneinlesen in Arztpraxen

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) kritisiert den hohen Zeitaufwand fürs Karteneinlesen in Arztpraxen, den Pflegekräfte quartalsweise für ihre Bewohner und Klienten leisten müssen. Nach einer Szenariorechnung des Verbands entstehen dadurch bundesweit rund 2,3 Millionen Arbeitsstunden pro Jahr. Der bpa fordert, den Versichertenstatus künftig digital über die Telematikinfrastruktur abrufen zu lassen.

Versichertenkarte im Lesegerät mit Patientin im Hintergrund
Der bpa beklagt 2,3 Millionen Stunden Aufwand pro Jahr fürs Einlesen von Versichertenkarten in Arztpraxen. Foto: AdobeStock/Volker Witt

Pflegebedürftige müssen ihre Versichertenkarte einmal im Quartal in einer Arztpraxis einlesen lassen. Das gilt etwa für Heimbewohner mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Auch Menschen mit häuslicher Krankenpflege sind betroffen. Häufig übernehmen Beschäftigte von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen diese Fahrten. bpa-Präsident Bernd Meurer sagte der Deutschen Presse-Agentur, jede verfügbare Minute werde für die Versorgung Pflegebedürftiger gebraucht.

2,3 Millionen Stunden pro Jahr

An der Verbandsumfrage beteiligten sich 1.016 Mitgliedsunternehmen. Sie gaben einen organisatorischen Aufwand von durchschnittlich 21,6 Stunden pro Quartal an. Das entspricht 86,4 Stunden im Jahr. Hochgerechnet auf bundesweit 26.799 ambulante Dienste und vollstationäre Einrichtungen ergibt sich laut bpa ein Gesamtaufwand von rund 2,3 Millionen Stunden. Hinzu kämen Wartezeiten von durchschnittlich 26 Minuten je Besuch.

„Den Irrsinn, Pflegekräfte stundenlang in Arztpraxen warten oder Versichertenkarten herumfahren zu lassen, kann sich Deutschland schlicht nicht mehr leisten“, sagte Meurer. Zudem gebe es „in Deutschland kaum etwas Wertvolleres als die Arbeitszeit von Pflegekräften“.

Forderung nach digitalem Abruf

Der bpa fordert einen digitalen Abruf des Versichertenstatus über die Telematikinfrastruktur. Versicherte, Beschäftigte oder Angehörige müssten dann nicht mehr mit Karte oder Smartphone in die Praxen fahren. Der Gesetzgeber solle diesen abrechnungsfähigen Abruf verbindlich regeln. Dadurch könne die eingesparte Zeit wieder in Pflege und pflegenahe Aufgaben fließen. „Digitalisierung muss ernst genommen werden und die Abläufe wirklich vereinfachen“, forderte Meurer.

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