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Insolvenz: AWO Bielefeld beantragt Eigenverwaltung

Der AWO Kreisverband Bielefeld und seine Tochter für ambulante Pflege gehen in die Eigenverwaltung. Steigende Kosten und verzögerte Refinanzierung durch Kostenträger haben den Sozialträger mit rund 800 Mitarbeitenden in wirtschaftliche Schieflage gebracht. Der Betrieb läuft nach Angaben des Verbandes uneingeschränkt weiter.

Geschäftsstelle des AWO Kreisverbands Bielefeld Foto: AWO KV Bielefeld

Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bielefeld e.V. hat am 27. Juli 2026 beim Amtsgericht Bielefeld ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt. Das Gericht bestätigte das Verfahren und beschloss die vorläufige Eigenverwaltung. Parallel wurde auch für die Tochtergesellschaft AWO Bielefeld Soziale Dienstleistungen gGmbH (SDL), die den ambulanten Pflegebetrieb an mehreren Standorten verantwortet, ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt und genehmigt.

Vorfinanzierungslast als zentraler Auslöser

Als Ursache benennt der Verband strukturelle Probleme der Sozialbranche: Während die Kosten in nahezu allen Bereichen deutlich gestiegen seien, erfolge die Refinanzierung vielfach erst Monate nach der Leistungserbringung. Die daraus entstehende Vorfinanzierungslast und die damit verbundenen Liquiditätslücken hätten die AWO Bielefeld wirtschaftlich erheblich belastet.

Das Verfahren soll laut Verband die Anpassung an veränderte Refinanzierungsbedingungen ermöglichen und tragfähige Strukturen für den Weiterbetrieb der Angebote schaffen. Sämtliche Bereiche werden dazu auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit überprüft; erste Maßnahmen seien bereits in den vergangenen Wochen entwickelt worden.

Betrieb und Löhne laufen weiter

Für die rund 1.100 Vereinsmitglieder, Kooperationspartner und die versorgten Menschen ändere sich durch das Verfahren nichts. Die Vorstandsmitglieder Kirsten Hopster und Markus Wrobbel, die im Verfahren voll handlungs- und weisungsbefugt bleiben, kündigten an, dass sämtliche Leistungen in gewohnter Qualität fortgeführt würden. Auch ehrenamtlich getragene Angebote in den Stadtteilen seien nicht betroffen.

Die rund 800 Mitarbeitenden sind bereits informiert. Ihre Löhne für Juli, August und September 2026 werden über Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert, danach übernimmt der Kreisverband die Vergütung wieder direkt. In der Pflegetochter SDL sind derzeit 105 Mitarbeitende und zwei Auszubildende beschäftigt.

Externe Sanierungsexpertise an Bord

Als Generalbevollmächtigten hat sich die AWO Bielefeld Rechtsanwalt Daniel Meintz von der DM Rechtsanwaltskanzlei aus Dortmund an die Seite geholt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Meintz kündigte intensive Gespräche mit den Kostenträgern in den kommenden Wochen an, um die Voraussetzungen für einen dauerhaften Weiterbetrieb zu schaffen. Als vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp von der Kanzlei Görg bestellt.

Abgrenzung zu früherer Sanierung und anderen AWO-Verbänden

Der Verband stellt ausdrücklich klar, dass das Verfahren in keinem Zusammenhang mit der Sanierung des AWO Bezirksverbands Ostwestfalen-Lippe vor zwei Jahren stehe. Betroffen seien ausschließlich der Kreisverband Bielefeld und die SDL. Nicht betroffen seien die Freizeit- und Bürgerzentren Bielefeld gGmbH (FuBB), an der die AWO Bielefeld zu 50 Prozent beteiligt ist, sowie andere Ortsvereine, Kreisverbände in OWL, der Bezirksverband, weitere AWO-Verbände in NRW und der Bundesverband.

Ambulante Pflege als Teil eines breiten Portfolios

Der Kreisverband zählt mit rund 700 hauptamtlichen und mehr als 400 ehrenamtlichen Mitarbeitenden zu den großen sozialen Anbietern in Bielefeld. Die Leistungen verteilen sich auf sechs Fachbereiche, darunter Quartier und Begegnung mit dem „Bielefelder Modell“ (Wohnen mit Versorgungssicherheit), Kinder-, Jugend- und Familienangebote inklusive Offenem Ganztag an 25 Grundschulen, Migrationsberatung, Soziale Hilfen mit Frauenhaus und ambulantem Hospizdienst, Bildung sowie Innovation und Entwicklung. Die ambulante Pflege ist in der Tochter SDL gebündelt. (ck)