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Pflegerin wegen versuchten Mordes an Wachkoma-Patienten angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen eine 53-jährige Pflegekraft Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Sie soll in einem Pflegeheim im Main-Taunus-Kreis Messgeräte für Vitalfunktionen von Wachkoma-Patienten abgeschaltet haben. Die Beschuldigte sitzt seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörde war die Pflegerin in dem Heim für die Versorgung von Wachkoma-Patienten zuständig, wie epd berichtet. Sie soll die Überwachungsgeräte abgestellt haben, um während ihrer Nachtschicht nicht durch akustische Alarmsignale gestört zu werden. Die Staatsanwaltschaft wertet das Vorgehen bei zwei Patienten als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Mord. Im Fall eines weiteren Patienten lautet der Vorwurf auf gefährliche Körperverletzung in Verbindung mit Aussetzung.
Kritischer Zustand nach fehlender Überwachung
Die betroffenen Patienten befanden sich laut Staatsanwaltschaft teils seit mehreren Jahren im Wachkoma. Im Februar 2025 sollen sie aufgrund der abgeschalteten Überwachungsgeräte in einen kritischen Zustand geraten sein. Einer der Patienten musste den Angaben zufolge in ein Krankenhaus gebracht werden.
Tod „billigend in Kauf genommen“
In allen Fällen habe die Beschuldigte den Tod der Patienten „zumindest billigend in Kauf genommen“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Lediglich bei einem Patienten habe sie noch selbst Gegenmaßnahmen eingeleitet. Nach Einschätzung der Ermittler war der Pflegerin bewusst, dass sich der Zustand der Betroffenen unmittelbar lebensbedrohlich verändern könnte.
Landgericht entscheidet über Hauptverfahren
Die Pflegerin befindet sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Frankfurt entscheiden.
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