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PNOG im Praxischeck: „Konsolidierungsgesetz“ statt echter Reform
Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) ist nach Einschätzung des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) keine grundlegende Pflegereform. Das erklärt Hannah Freisheim vom VDAB im Interview und warnt vor einer strukturellen Schwächung der stationären Versorgung – auch auf der Altenheim Digital-Konferenz „Das PNOG kommt. Sind Sie bereit?“ am 29. Juli.
Frau Freisheim, wie bewerten Sie den aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes insgesamt, und welche Auswirkungen erwarten Sie für die stationäre Pflege?
Der vorliegende Entwurf ist aus unserer Sicht keine grundlegende Pflegereform, sondern vor allem ein Konsolidierungsgesetz zur kurzfristigen finanziellen Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung. Die vorgesehenen Einsparungen gehen spürbar zulasten von Pflegebedürftigen, Pflegepersonal und Einrichtungen. Für die stationäre Pflege sind drei Auswirkungen zentral: Erstens verschärft sich der wirtschaftliche Druck, da steigende Personal- und Sachkosten nicht verlässlich refinanziert werden. Besonders kritisch ist die geplante befristete Aussetzung der Tariftreueregelung: Einrichtungen bleiben an Tariflöhne gebunden, während Kostenträger diese Dynamik nur verzögert berücksichtigen müssen. Zweitens erschweren Deckelungen von Vergütungssteigerungen die wirtschaftliche Planbarkeit. Drittens drohen durch strengere Begutachtungsregelungen Leistungsansprüche eingeschränkt zu werden.
Wo sehen Sie die größten Chancen und Herausforderungen für Pflegeeinrichtungen und Träger?
Ein wichtiger positiver Ansatz ist die vorgesehene Innovationsklausel. Sie ermöglicht es Einrichtungen, gemeinsam mit Kostenträgern neue Versorgungs- und Organisationsformen zu erproben und von bestehenden Rahmenvorgaben abzuweichen. Auch die stärkere Öffnung für Digitalisierung und technische Assistenzsysteme kann Pflegepersonal entlasten – vorausgesetzt, die Finanzierung wird tatsächlich ermöglicht. Die größte Herausforderung liegt in der unsicheren Refinanzierung steigender Löhne und Betriebskosten. Wenn tarifliche Entwicklungen umgesetzt werden müssen, die Vergütungssysteme diese aber nicht zeitnah abbilden, entsteht ein strukturelles Defizit. Das schwächt die Verhandlungsposition der Einrichtungen und erhöht das Risiko wirtschaftlicher Instabilität bis hin zur Gefährdung einzelner Träger.
Welche Anpassungen sind nötig, damit die Reform tragfähig wird?
Zentral ist eine verlässliche und vollständige Refinanzierung der Personalkostenentwicklung. Tarifsteigerungen müssen automatisch, zeitnah und ohne Ermessensspielräume der Kostenträger in den Vergütungssystemen abgebildet werden. Die befristete Aussetzung der Tariftreueregelung sollte kritisch überprüft oder so ausgestaltet werden, dass keine einseitigen Risiken für Einrichtungen entstehen. Reformen dürfen nicht zu Leistungskürzungen oder Verlagerungen in andere soziale Systeme führen, sondern müssen die pflegerische Infrastruktur stabilisieren. Erforderlich ist außerdem eine verbindliche Strategie zur Personalsicherung, die Arbeitsbedingungen, Ausbildung und Personalbindung strukturell stärkt. Schließlich sollte die Innovationsklausel mit klaren finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinterlegt werden, damit Innovationen praktisch umgesetzt werden können.
Hannah Freisheim wird ihre Einordnung zum PNOG auf der Altenheim Digital-Konferenz am 29. Juli vertiefen.
Die Fragen stellt Ina Füllkrug.
Tipp: Das Online-Event „Das PNOG kommt. Sind Sie bereit?“ findet am 29. Juli 2026 von 10:30 bis 15:15 Uhr statt. Expert:innen wie Hannah Freisheim, Peter Sausen, Nadine Treff, Aldina Hanusa-Straßel und Noah Beuth diskutieren Risiken und Chancen und geben konkrete Empfehlungen für Ihre Einrichtung – kompakt und umsetzungsorientiert.
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