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Frühjahrsgutachten 2026: Verbände und Kassen uneins über Pflegereform

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung warnt im Frühjahrsgutachten 2026 vor steigenden Sozialbeiträgen und fordert Einschnitte in der Pflegeversicherung. vdek, PKV-Verband, Initiative Pro-Pflegereform und VDAB reagieren mit teils gegensätzlichen Forderungen. Im Zentrum steht der Streit um den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.

Rollator im Pflegeheim
Der Sachverständigenrat fordert Einschnitte in der Pflegeversicherung. Foto_ AdobeStock/ Peter Atkins

Bei Fortschreibung der aktuellen Rechtslage könnten die Sozialbeiträge laut Sachverständigenrat bis 2040 auf 49,7 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen steigen. – nach 42,3 Prozent in 2026 und voraussichtlich 45,4 Prozent in 2030. „Der Handlungsdruck ist massiv“, sagte die Vorsitzende Monika Schnitzer laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) in Berlin. Ratsmitglied Achim Truger warnte allerdings vor einem drastischen Anstieg der Sozialhilfequote als Folge der Pflege-Vorschläge.

vdek fordert Lastenverlagerung auf den Staat

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) fordert unter anderem die Rückerstattung coronabedingter Mehrkosten von rund fünf Milliarden Euro und die vollständige Investitionskostenfinanzierung durch die Länder. Letzteres könnte nach vdek-Angaben die Eigenanteile in Heimen um 500 Euro monatlich senken.

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther dagegen begrüßt die Empfehlungen der Wirtschaftsweisen und bezeichnet die vorgeschlagene Abschaffung des Leistungszuschlags als „mutig, aber nachvollziehbar“. Ohne Reform werde der Zuschlag die Beitragszahler im kommenden Jahr bereits acht Milliarden Euro kosten. Reuther plädiert für steuerlich geförderte Pflegezusatzversicherungen.

Pro-Pflegereform warnt vor Sozialhilfewelle

Die Initiative Pro-Pflegereform hält den § 43c zwar für strukturell falsch, warnt aber vor einer ersatzlosen Streichung: Diese würde die Hilfe-zur-Pflege-Quote von heute 37 auf weit über 50 Prozent treiben, heißt es in der Mitteilung. Der Paragraf müsse ersetzt, nicht gestrichen werden.

„Die aktuelle Debatte verengt sich auf den finanziellen Reformbedarf der Pflegeversicherung – und verstellt damit den Fokus auf die eigentlich entscheidende Frage: Wie stellen wir die Pflege in Deutschland strukturell so auf, dass die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen auch in Zukunft gut versorgt wird?“, kommentiert Bodo de Vries, Sprecher der Initiative. Weder Sachverständigenrat noch Bundesregierung lieferten darauf bislang hinreichende Antworten.

VDAB vermisst Gesamtkonzept der Bundesregierung

VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling teilt nach eigenen Angaben die Einschätzung, dass die Pflegeversicherung vor enormen finanziellen und strukturellen Herausforderungen stehe. Kurzfristig könnten zur Beitragsstabilität 2027 vor allem die Rückführung der Corona-Ausgaben, die Kostenübernahme der Behandlungspflege in Pflegeheimen durch die Krankenversicherung und die Finanzierung der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger aus Steuermitteln beitragen. „Das Mantra von stabilen Beiträgen bröckelt jetzt schon“, so Knieling.