News

Gesundheitsminister bestellt Pflegekammer-Chef ein

Nach dem Abbruch der Mitgliederbefragung und einem Gerichtsurteil zu rechtswidrigen Beiträgen wächst der Druck auf die Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Gesundheitsminister Clemens Hoch fordert Aufklärung – und sieht seine Aufsichtspflicht berührt.

Clemens Hoch (SPD) ist Minister für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Foto: MWG/Werner-Hohensee

Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat den Vorstand der Landespflegekammer zu einem Klärungsgespräch einbestellt. Einen „zeitnahen und strukturierten Austausch“ halte er für „zwingend erforderlich“, schreibt Hoch laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in einem entsprechenden Brief. Das Treffen soll am kommenden Mittwoch stattfinden.

Auslöser sind zwei Vorgänge, die die ohnehin angeschlagene Kammer weiter unter Druck setzen: der vorzeitige Abbruch einer Mitgliederbefragung zur Zukunft der Einrichtung sowie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, das die Mitgliedsbeiträge für 2025 als rechtswidrig einstufte.

Befragung gescheitert, Verantwortung umstritten

Die Online-Befragung, deren Ergebnis als mitentscheidend für den Fortbestand der Kammer galt, war nach kurzer Laufzeit abgebrochen worden. Bereits im Vorfeld hatten Mitglieder und Gewerkschaften kritisiert, dass der Befragungszeitraum zu knapp bemessen sei und teilweise in die Osterferien falle. Hinzu kamen technische Probleme: Die Teilnahmeseite war zum Start nicht erreichbar.

Laut dpa erklärte Kammer-Präsident Markus Mai, die vom Gericht festgestellten Mängel bei der Erfassung aller Mitglieder seien „maßgeblich auf Defizite der gesetzlichen Grundlage“ zurückzuführen. Minister Hoch wies diese Darstellung zurück und forderte eine detaillierte Begründung. Die Vorgänge berührten unmittelbar die Aufsichtszuständigkeit seines Ministeriums.

Die Pflegekammer selbst teilte laut dpa mit, Vorstand und Geschäftsführung kämen der Einladung „gerne nach“. Im Fokus stünden die Unterstützung bei einer möglichen erneuten Mitgliederbefragung sowie die Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Mitgliedererfassung.

Gericht rügt Beitragskalkulation umfassend

Parallel zur politischen Auseinandersetzung hat das Verwaltungsgericht Koblenz der Kammer eine juristische Niederlage zugefügt. Mehrere Pflegefachkräfte hatten erfolgreich gegen die Erhebung der Kammerbeiträge für 2025 geklagt. Das Gericht stellte laut dpa gleich mehrere Mängel fest: Ein Teil der Mitglieder sei bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt worden. Zudem sei ein nicht verwendeter Gewinnanteil aus einem Vorjahr im Haushaltsplan 2025 nicht korrekt eingestellt worden – hätte die Kammer dies getan, wäre die Beitragslast spürbar niedriger ausgefallen. Vor diesem Hintergrund sei die beschlossene Beitragserhöhung um 18 Prozent nicht zu rechtfertigen gewesen. Darüber hinaus habe die Kammer 2025 Rücklagen in zu großem Umfang vorgehalten, obwohl ihr eine Vermögensbildung grundsätzlich untersagt sei.

Grundsatzkonflikt um Pflichtmitgliedschaft

Die Pflegekammer, die die Interessen von rund 40.000 Pflegekräften in Rheinland-Pfalz vertreten soll, steht seit längerem in der Kritik. Viele Mitglieder fühlen sich nicht repräsentiert und stellen den Fortbestand der Institution infrage. Die verpflichtende Mitgliedschaft sorgt für anhaltenden Unmut – es kam laut dpa auch zu Demonstrationen. (dpa)