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Pflegekammer: Mitgliederbefragung gestoppt, Beitragserhebung rechtswidrig

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat ihre Mitgliederbefragung zur Zukunft der Kammer abgebrochen. Bis dahin hatten 5.600 Mitglieder teilgenommen. Die Vertreterversammlung begründet den Schritt mit der aufgeheizten Stimmung der vergangenen Wochen.

Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Foto: Lisa Treusch

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat ihre laufende Mitgliederbefragung vorzeitig beendet. Laut einer Mitteilung der Kammer stimmte die Vertreterversammlung am Dienstag (31.3.) mehrheitlich für den Abbruch. Die Befragung sollte ursprünglich bis zum 2. April laufen, eine Verlängerung wurde ebenfalls abgelehnt.

Befragung sollte Zukunft der Kammer klären

Die am 23. März gestartete Befragung sollte den rund 40.000 Mitgliedern die Möglichkeit geben, über die zukünftige Ausrichtung der Kammer mitzuentscheiden. Im Fokus standen Fragen zu Aufgaben, Leistungen sowie Beteiligung und Kommunikation. Die 2016 als erste ihrer Art gegründete Kammer steht seit Längerem unter Druck. Viele Mitglieder sehen ihre Interessen nicht ausreichend vertreten und stellen den Fortbestand infrage. Besonders umstritten ist die Pflichtmitgliedschaft, die mit Beiträgen verbunden ist.

Bis zum Abbruch hatten 5.600 Kammermitglieder an der Befragung teilgenommen. Das Verfahren war jedoch von Beginn an von erheblichen Problemen begleitet worden.

Verdi und Arbeitgeberverband forderten Abbruch

Die Gewerkschaft Verdi hatte bereits vor der Entscheidung den sofortigen Abbruch der Befragung gefordert. Zahlreiche Pflegepersonen hätten keinen Zugang erhalten oder über technische Probleme berichtet. Viele Beschwerden seien durch Screenshots und Dokumente belegt. Die Pflegekammer sei mit der Organisation eines solchen Verfahrens offenbar überfordert, so die Gewerkschaft.

Auch der Landesvorstand Rheinland-Pfalz des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) übte scharfe Kritik. Der Befragungszeitraum von weniger als zehn Arbeitstagen werde der Bedeutung des Themas nicht gerecht. Zudem bemängelte der Verband die fehlende Unabhängigkeit, da die Kammer die Befragung selbst durchführte. Auch inhaltlich sah der bad gravierende Mängel: Die fehlende klare Ja/Nein-Frage zum Fortbestand der Kammer lasse Zweifel an der Ernsthaftigkeit aufkommen.

Gericht erklärt Beitragserhebung für rechtswidrig

Auch die Beitragserhebung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat am 31. März für Aufmerksamkeit gesorgt. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab den Klagen mehrerer Pflegefachkräfte statt. Sie hatten sich gegen ihre Beitragsbescheide für das Jahr 2025 gewehrt und die Rechtmäßigkeit der Forderungen angezweifelt. Nachdem ihre Widersprüche zurückgewiesen worden waren, zogen sie vor Gericht – mit Erfolg. Nach Auffassung der Richter ist die Höhe der erhobenen Beiträge für das Jahr 2025 rechtswidrig.

Vorstandsmitglied trat zurück

Zusätzliche Brisanz erhielt die Situation um die Landespflegekammer durch den Rücktritt von Vorstandsmitglied Nina Benz am 27. März. Sie begründete ihren Schritt auf LinkedIn mit einem massiven Vertrauensverlust in das laufende Verfahren sowie in zentrale Strukturen der Kammer. Insbesondere bei Verfahrenssicherheit, methodischer Qualität, Transparenz und klaren Verantwortlichkeiten seien erhebliche Defizite sichtbar geworden. Dies betreffe grundlegende Anforderungen an eine glaubwürdige Selbstverwaltung.

Kammer verweist auf politische Einflussnahme

Als Grund für den Abbruch nannte Kammerpräsident Dr. Markus Mai die zunehmenden Spannungen der vergangenen Wochen. Das Verfahren sei durch politische Einflussnahme im Umfeld des Wahlkampfes sowie durch anhaltende öffentliche Diskussionen erheblich belastet worden. Hinzu kamen technische und organisatorische Probleme, die Zweifel an der Aussagekraft der Ergebnisse verstärkt hätten. „Die Befragung kann so kein verlässliches Stimmungsbild liefern“, erklärte Mai. Eine sachliche und unbeeinflusste Meinungsbildung sei unter diesen Bedingungen nicht mehr gewährleistet gewesen.

Die erhobenen Daten werden nun durch das beauftragte Softwareunternehmen vollständig gelöscht.