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Pflegefachassistenz darf nicht verwässern

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) befürchtet, dass ein verkürzter Qualifizierungsweg von nur 320 Stunden die Qualität der künftigen Pflegefachassistenz gefährden könnte. Der Verband fordert verbindliche Standards, um Patient:innensicherheit zu gewährleisten.

DBfK-Präsidentin Vera Lux 
DBfK-Präsidentin Vera Lux Foto: Susanne Schmidt-Dominé

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz soll ab dem 1. Januar 2027 erstmals eine bundeseinheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt werden. Laut DBfK beende das Gesetz den bisherigen Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen. Der Verband unterstütze dieses Ziel grundsätzlich, äußere jedoch erhebliche Bedenken gegenüber einer im Gesetz enthaltenen Sonderregelung.

Acht Wochen statt 18 Monate: Die umstrittene Ausnahmeregelung

Im Regelfall soll die Ausbildung zur Pflegefachassistenz 18 Monate dauern. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme vor: Praxiserfahrene Helfer:innen ohne Berufsabschluss, die mindestens drei Jahre in Vollzeitäquivalent in der Pflege gearbeitet haben, können die reguläre Ausbildung überspringen. Ein 320-stündiger Vorbereitungskurs – das entspricht etwa acht Wochen – ermöglicht ihnen die direkte Zulassung zur Prüfung.

Der DBfK kritisiert diese Regelung scharf. Was als Ausnahme gedacht sei, drohe in der Praxis zur Standardlösung zu werden, warnt der Verband. Insbesondere unter Personal- und Kostendruck – vor allem in der Langzeitpflege – könnte der Kurzweg zum bevorzugten Qualifizierungspfad avancieren. Als warnendes Beispiel verweist der DBfK auf Erfahrungen aus Niedersachsen, wo ein solcher Kurzbildungsgang bereits erprobt werde und sich verfestigt habe. Diese Praxis habe nun Eingang in ein Bundesgesetz gefunden.

„Ein staatlicher Abschluss in einem Heilberuf darf nicht über ein rund achtwöchiges Minimalprogramm erreicht werden“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux laut der Pressemitteilung des Verbands. Pflegefachassistenz umfasse patient:innensicherheitsrelevante Aufgaben – dafür brauche es eine solide theoretische Fundierung, strukturiertes Lernen und professionelle Praxisanleitung. Der 320-Stunden-Weg dürfe keine Abkürzung werden, um dem Personalmangel zu begegnen, so Lux weiter.

Sicherheitskritische Aufgaben erfordern fundierte Ausbildung

Der DBfK begründet seine Kritik mit dem Aufgabenprofil der Pflegefachassistenz. Dieses reiche über reine Unterstützungstätigkeiten hinaus und könne je nach Delegation auch sicherheitskritische Aufgaben umfassen. Dazu zählt der Verband die Mitwirkung an Diagnostik und Therapie, die Medikamenten- und Sauerstoffgabe nach Übertragung sowie Notfallmaßnahmen.

Ohne verlässlich abgesicherte Praxisanleitung und überprüfbare Kompetenzfeststellung steige das Risiko von Fehlentscheidungen mit unmittelbaren gesundheitlichen Folgen, argumentiert der DBfK. Eine angemessene Qualifizierung erfordere Zeit für Reflexion, Fehlerkultur und wiederholtes Training unter fachlicher Aufsicht – Elemente, die in einem achtwöchigen Kurs kaum ausreichend vermittelt werden könnten.

Mehrbelastung statt Entlastung für Pflegefachpersonen

Ein weiterer Kritikpunkt des Verbands betrifft die Auswirkungen auf bereits ausgebildete Pflegefachpersonen. Bei einer Kurzqualifizierung wachse der Supervisions-, Kontroll- und Haftungsdruck auf jene Fachkräfte, die Aufgaben an Pflegefachassistent:innen delegieren. „Eigentlich gewollte Entlastungseffekte sind damit hinfällig. Das kann nicht im Interesse des Gesetzes sein“, erklärt Lux laut der Mitteilung.

Der DBfK fordert Bund und Länder auf, die Umsetzung des Gesetzes so auszugestalten, dass ein bundesweit vergleichbares Qualifikationsniveau tatsächlich erreicht werde. „Am Ende muss eine bessere Ausbildung stehen: höheres Qualifikationsniveau, hochwertigere Versorgung und echte Patient:innensicherheit – das ist die Messlatte, die gelten muss, und nicht weniger“, betont die DBfK-Präsidentin.