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EHS begrüßt neues TPQG: weniger Bürokratie, mehr Innovation
Der Landtag Baden-Württemberg hat das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) beschlossen – die Evangelische Heimstiftung bewertet die Reform positiv. CEO Elke Eckardt sieht darin Freiräume für innovative Wohnformen, eine Entlastung durch selteneren Prüfrhythmus „guter Häuser“ sowie mehr Spielraum für zeitgemäße Beteiligungsformate von Bewohner:innen.
Der Landtag Baden-Württemberg hat das neue Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) beschlossen. Elke Eckardt, Vorsitzender der Geschäftsführung und CEO der Evangelischen Heimstiftung, begrüßt diese Entscheidung. Die Politik habe Mut gezeigt. „Das neue Gesetz kann innovative Wohnformen voranbringen und bremst in einem ersten Schritt Auswüchse der Bürokratie.“
Logisch und längst überfällig sei, dass ambulant betreute Wohngruppen aus dem Ordnungsrecht genommen werden. Das schaffe die nötigen Freiräume, damit auch professionelle Anbieter mehr moderne, bedarfsgerechte Wohnmodelle entwickeln können und sei ein echter Innovationsschub für die Pflege.
„Zur Heimaufsicht bleibt unsere Haltung klar: Qualität lässt sich nicht in Einrichtungen hineinkontrollieren. Dass gute Häuser künftig seltener geprüft werden, ist richtig und entlastet alle Beteiligten von unnötigem Aufwand“, so Eckardt.
Auch die neue Flexibilität bei der Mitwirkung von Heimbewohnern bewertet die Evangelische Heimstiftung positiv. „Jetzt sind wir als Betreiber gefragt, zeitgemäße und sinnvolle Beteiligungsformen zu gestalten, damit die Mitsprache auch zur veränderten Bewohnerstruktur passt – denn sie ist für unsere Arbeit unverzichtbar.“
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