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Bayern plant Aus für Doppelprüfungen in Pflegeheimen

Bayern steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung der Heimaufsicht in der stationären Altenpflege. Der Gesetzgeber plant, die regelmäßigen Doppelprüfungen abzuschaffen und die Heimaufsicht künftig auf anlassbezogene Einsätze zu beschränken. Der kommunale Trägerverband begrüßt das Vorhaben.

Nach Aussage von Alexander Schraml arbeitet das zuständige Ministerium derzeit an einem Änderungsentwurf zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. In der Politik zeichne sich dafür Zustimmung ab, auch wenn im Detail mit Widerstand zu rechnen sei. Foto: Adobe Stock/ Rido

Bayern will Pflegeheime von Bürokratie entlasten. Nach den Planungen des Gesundheitsministeriums und Gesetzgebers sollen die bisherigen Regelprüfungen durch den Medizinischen Dienst und die staatliche Heimaufsicht künftig nicht mehr parallel stattfinden. Stattdessen soll die Heimaufsicht nur noch anlassbezogen tätig werden. Darauf hat Alexander Schraml, Vorstandssprecher der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG, im Gespräch mit care konkret hingewiesen.

Klare politische Zielrichtung

Nach Darstellung Schramls zielt die Reform auf einen Systemwechsel ab: Die Heimaufsicht soll nicht mehr routinemäßig, sondern nur noch bei konkreten Anlässen in die Einrichtungen kommen. Damit würde die seit Jahren kritisierte Doppelprüfung im Regelfall entfallen. Für Pflegeheime bedeute das eine spürbare Entlastung, insbesondere für Leitungen und Verwaltung.

Heimaufsicht künftig nur noch bei Anlass

Zugleich betonte Schraml, dass die Heimaufsicht nicht abgeschafft werde. Nach den derzeit bekannten Planungen soll sie weiterhin eingreifen, wenn es konkrete Hinweise auf Probleme gibt – etwa nach Beschwerden von Angehörigen, Ärztinnen oder Ärzten oder auf Grundlage von Hinweisen des Medizinischen Dienstes. Wie genau definiert werde, was als Anlass gilt, müsse sich allerdings erst im Vollzug zeigen.

Welche Auswirkungen die Neuregelung auf das Personal der Heimaufsichten haben wird, ist nach Einschätzung Schramls noch offen. Ein Abbau von Stellen sei möglich, aber nicht zwingend. Denkbar sei auch, Personal stärker für Beratungsaufgaben oder andere Tätigkeiten in der Verwaltung einzusetzen.

Gesetzesentwurf in Arbeit, breite Zustimmung

Nach Angaben Schramls arbeitet das zuständige Ministerium derzeit an einem Änderungsentwurf zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz. In der Politik werde es – so seine Einschätzung – dafür eine Zustimmung geben, auch wenn im Detail mit Widerstand zu rechnen sei. Sein Verband habe eine eigene Initiative zunächst zurückgestellt und wolle den konkreten Gesetzentwurf abwarten.

Signalwirkung über Bayern hinaus

Sollte Bayern die Regelprüfungen tatsächlich abschaffen und die Heimaufsicht dauerhaft auf anlassbezogene Kontrollen umstellen, wäre dies eine der weitreichendsten Entbürokratisierungsinitiativen im Bereich Pflegeaufsicht auf Länderebene. Ein vergleichbares Vorgehen ist bundesweit selten, könnte aber als Impuls für andere Bundesländer dienen, in denen Doppelprüfungen ebenfalls als belastend gelten.

In welche Richtung die politischen Überlegungen gehen, hatte die CSU-Landtagsfraktion bereits zu Jahresbeginn angedeutet. Sie hatte sich für eine Vereinfachung der Pflegekontrollen und einen Abbau bürokratischer Belastungen ausgesprochen, jedoch ohne konkrete gesetzliche Schritte zu benennen. Der nun geplante Systemwechsel bei der Heimaufsicht würde diese Zielrichtung erstmals in eine verbindliche Regelung überführen.

Von Steve Schrader