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Pflegegesetz in Baden-Württemberg: Bündnis warnt vor Abbau von Schutzrechten

Vierzehn Organisationen starten eine landesweite Unterschriftenaktion gegen das geplante Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus würden zentrale Rechte für pflegebedürftige und behinderte Menschen gestrichen, kritisieren sie.

Nicht nur Wohngemeinschaften sind betroffen - auch in klassischen Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sollen laut dem Bündnis die bisherigen Mitwirkungsrechte eingeschränkt werden. Foto: Adobe Stock/Robert Kneschke

Anfang Februar 2026 soll der Landtag von Baden-Württemberg über das neue Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) abstimmen. Laut einem breiten Bündnis aus Betroffenen-, Pflege-, Behinderten- und Verbraucherschutzorganisationen droht der Gesetzentwurf jedoch, wesentliche Schutz- und Beteiligungsrechte für Menschen mit Pflegebedarf, Demenz oder Behinderungen zu beschneiden oder ganz abzuschaffen. Die gesammelten Unterschriften sollen vor der finalen Abstimmung an Sozialminister Manfred Lucha übergeben werden.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften verlieren jeglichen gesetzlichen Schutz

Besonders hart würde der Gesetzentwurf laut dem Bündnis ambulant betreute Wohngemeinschaften treffen. Diese Wohnform soll demnach vollständig aus dem Gesetz gestrichen werden. In der Praxis hätte das weitreichende Folgen: Es gäbe keine Pflicht mehr, solche Einrichtungen bei den Behörden anzumelden. Ein verbindliches Betreuungskonzept wäre nicht mehr vorgeschrieben. Und Bewohner sowie Angehörige hätten keine unabhängige Stelle mehr, an die sie sich bei Konflikten oder Missständen wenden könnten.

Doch nicht nur Wohngemeinschaften sind betroffen. Auch in klassischen Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sollen laut dem Bündnis die bisherigen Mitwirkungsrechte eingeschränkt werden. Heimbeiräte und Angehörige würden damit ein zentrales Instrument verlieren, um im Alltag Selbstbestimmung und Teilhabe einzufordern. Zusätzlich sollen Hospize künftig nicht mehr unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen.

Bündnis fordert Mindeststandards statt Vertrauenskultur ohne Kontrolle

Das Bündnis stellt klar, dass es Bürokratieabbau grundsätzlich befürwortet. Die Kritik richtet sich gegen die Art der geplanten Vereinfachungen. „Die vom Land beschworene Vertrauenskultur wird vielerorts tragen. Doch Vertrauen allein reicht nicht aus. Wo Pflege zum Geschäftsmodell wird, braucht es klare Schutzrechte. Wer diese aufkündigt, öffnet schwarzen Schafen Tür und Tor“, heißt es aus dem Bündnis.

Konkret stellt die Unterschriftenaktion vier Forderungen: Erstens soll eine Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften erhalten bleiben, damit Kommunen wissen, wo solche Einrichtungen entstehen und wer sie betreibt. Zweitens fordern die Organisationen eine verbindliche Konzeptpflicht, die Transparenz über die Gestaltung von Pflege, Betreuung und Mitbestimmung schafft. Drittens soll es weiterhin eine unabhängige Beschwerdestelle sowie anlassbezogene Prüfungen für Wohngemeinschaften und Hospize geben. Viertens dürfen laut dem Bündnis die Mitwirkungsrechte in stationären Einrichtungen nicht beschnitten werden – wo Heimbeiräte nicht aus der Bewohnerschaft besetzt werden können, müssten Fürsprecher verpflichtend eingesetzt werden.

Das Bündnis ruft Bürger, Fachkräfte, Angehörige und Organisationen auf, die Unterschriftenaktion bis zur Landtagsabstimmung zu unterstützen.