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Deutlich höhere Ablehnungsquote für Nicht-Muttersprachler bei Hilfsmittel-Anträgen

Laut einer aktuellen Analyse von PflegeHelfer24, die auf 1.224 ausgewerteten Anträgen basiert, werden Hilfsmittel-Anträge von Nicht-Muttersprachler:innen deutlich häufiger abgelehnt als jene von Muttersprachler:innen. Die Daten zeigen eine Ablehnungsquote von 33,3 % gegenüber 12,7 %. Damit wird im Durchschnitt jeder dritte Antrag einer Person mit anderer Muttersprache als Deutsch abgelehnt, während es bei Muttersprachler:innen nur rund jeder achte ist.

Foto: Adobe Stock/ kohlerphoto

Im Gegensatz dazu sei bei den Pflegegrad-Anträgen keine vergleichbare Diskrepanz erkennbar. Die Ablehnungsrate liege hier nahezu gleichauf – 18,1 % bei Muttersprachler:innen und 18,4 % bei Nicht-Muttersprachler:innen. Laut PflegeHelfer24 hängt dies wahrscheinlich mit der unterschiedlichen Verfahrensweise zusammen: Pflegegrade würden durch den Medizinischen Dienst persönlich begutachtet, während über Hilfsmittel überwiegend auf Basis schriftlicher Unterlagen entschieden werde.

Als mögliche Ursachen für die Ungleichbehandlung nennt die Untersuchung mehrere Faktoren: Sprachliche Barrieren, das Fehlen von mehrsprachigen Informationen der Krankenkassen und der hohe Ermessensspielraum bei Sachbearbeiter:innen. Zudem kommen laut der Analyse unbewusste Vorurteile („Unconscious Bias“) infrage, wenn Entscheidungen rein dokumentenbasiert erfolgen.

PflegeHelfer24 formuliert daraus mehrere politische und organisatorische Forderungen. Dazu gehören mehrsprachige Formulare und Informationsmaterialien in gängigen Sprachen wie Türkisch, Arabisch, Polnisch, Russisch und Englisch, der Einsatz von Dolmetscher:innen bei Rückfragen und eine anonymisierte Erstprüfung von Anträgen. Darüber hinaus solle die ärztliche Verordnung stärker als ausreichende Grundlage für eine Bewilligung gelten, und eine unabhängige Beschwerdestelle solle Diskriminierungsverdacht überprüfen können.

Bis entsprechende Reformen greifen, empfiehlt PflegeHelfer24 Betroffenen, sich frühzeitig Unterstützung zu holen – etwa durch Sozialverbände wie VdK oder SoVD. Zudem solle bei Ablehnungen grundsätzlich Widerspruch eingelegt und ärztliche Stellungnahmen möglichst detailliert formuliert werden, um Missverständnisse durch sprachliche oder formale Hürden zu vermeiden.

Die Datengrundlage der Analyse stammt aus einer Umfrage, die zwischen November und Dezember 2025 unter Antragsteller:innen von Pflegeleistungen und Hilfsmitteln durchgeführt wurde. Die Auswertung erfolgte nach Selbsteinschätzung der Teilnehmenden hinsichtlich ihrer Muttersprache.