Fragen Sie den Rechtsexperten
Neue Personalbemessung (PeBeM): Verlangt der Gesetzgeber die Umsetzung bis Ende 2025?
In unserer Einrichtung ist richtig viel Stress und Hektik ausgebrochen. Unsere Geschäftsleitung hat angeordnet, dass wir bis Ende 2025 die neue Personalbemessung (PeBeM) umsetzen müssen. Uns wird gesagt, dass der Gesetzgeber die Umsetzung bis 31.12.2025 vorgeschrieben hat. Ist das so? Und kann der Arbeitgeber das anordnen?
Rechtsanwalt Peter Sausen: Nein, eine solche gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich keine Frist zur Umsetzung festgelegt und bestimmt. Das Datum 31.12.2025 als fixes Umsetzungsdatum geistert durch die Pflegewelt und wird fälschlich von einigen Beraterinnen und Beratern...
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