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Pflegegesetz in der Warteschleife – wie geht es weiter?
Das Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) liegt im Vermittlungsausschuss, obwohl es inhaltlich nur um eine Änderung zum Krankenhausentgeltgesetz geht. Doch das Verfahren stoppt das gesamte Gesetz. Gelingt die Einigung noch im Dezember, könnte das BEEP trotzdem wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Das Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege könnte sich verzögern. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen – allerdings nicht wegen der Pflegeregelungen.
Der Bundesrat hat am 21. November 2025 den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) einberufen. Die Länderkammer fordert eine Änderung des Artikels 13a des Gesetzes, konkret die Streichung der beschlossenen Änderungen zum Krankenhausentgeltgesetz. Die Pflegeregelungen selbst seien nicht Gegenstand der Forderung.
Gesamtes Gesetz betroffen
Das Vermittlungsverfahren hat Auswirkungen auf das gesamte Gesetz. Das berichtet Rechtsanwalt Lukas Schweizer von der Kanzlei Iffland und Wischnewski. Ihm zufolge erstreckt sich die suspensive Wirkung des Vermittlungsverfahrens immer auf das komplette Gesetz und nicht nur auf einzelne Regelungen oder Paragrafen. Das bedeutet: Das BEEP tritt insgesamt so lange nicht in Kraft, wie das Vermittlungsverfahren andauert – auch wenn nur Teile umstritten sind.
Nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens hat der Bundesrat zwei Wochen Zeit, um gegen das Gesetz Einspruch einzulegen. Einen solchen Einspruch kann der Bundestag durch Beschluss der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen.
Inkrafttreten zum Jahreswechsel noch möglich
Theoretisch könne das BEEP noch zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, so Schweizer. Dies hänge davon ab, ob das Vermittlungsverfahren zügig abgeschlossen und ein etwaiger Einspruch noch im Jahr 2025 zurückgewiesen werde oder ob sich Bundestag und Bundesrat rechtzeitig einigen. Andernfalls werde das BEEP voraussichtlich mit zeitlicher Verzögerung in Kraft treten.
Schweizer zeigt sich optimistisch: „Ich gehe davon aus, dass die beschlossenen Änderungen zum SGB XI in absehbarer Zeit, möglicherweise sogar wie geplant zum 1. Januar 2026, in Kraft treten werden.“
Mehr zum Thema BEEP bei der AH-Digitalkonferenz am 19. Januar 2026.
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