News
Digitalisierung in der Pflege – und wer zahlt?
Trotz aller Herausforderungen lohnen sich Investitionen in digitale Lösungen: für mehr Effizienz, spürbare Entlastung im Arbeitsalltag und eine dauerhaft hohe Versorgungsqualität. Doch wie gestalten sich die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten? Das ist ein Thema auf der Altenheim Digitalkonferenz „Das smarte Pflegeheim: Digitalisierung in allen Facetten“ am 28. Oktober.
Im Kurzinterview skizzieren Dietmar Wolff, Professor für Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Hof und ehrenamtlicher Vorstand des Fachverbands Informationstechnologien in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Finsoz) sowie Nele Stock, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Finsoz, wichtige Eckpunkte der Finanzierung und was Pflegeheime bei der TI-Anbindung beachten sollten. Beide präsentieren das Thema ausführlich auf der Altenheim Digitalkonferenz „Das smarte Pflegeheim: Digitalisierung in allen Facetten“ am 28. Oktober.
Was steht Pflegeeinrichtungen aktuell an Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für digitale Projekte zu?
Nele Stock: Ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen stehen im Rahmen des § 8 Abs. 8 SGB XI bis zu 12.000 Euro für digitale Projekte zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Investitionskosten für digitale Technologien wie WLAN-Ausbau, Dokumentationssysteme, Tablets oder Schulungsmaßnahmen. Die Förderung gilt rückwirkend für Ausgaben ab dem 1. Januar 2019 und kann noch bis Ende 2030 beantragt werden. Antragsberechtigt sind sowohl stationäre als auch ambulante Pflegeeinrichtungen, Tagespflegen und Hospize, sofern sie nach § 72 SGB XI zugelassen sind. Die Antragstellung erfolgt bei der jeweils zuständigen Pflegekasse.
Welche zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es und wer ist antragsberechtigt?
Dietmar Wolff: Zusätzlich zur Bundesförderung existieren in mehreren Bundesländern ergänzende Programme. In Bayern etwa können Pflegeeinrichtungen eine Komplementärförderung beantragen, die bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung umfasst. In Kombination mit der Bundesförderung sind damit Förderbeträge von insgesamt bis zu 24.000 Euro möglich. Auch Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen unterstützen die Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen, häufig über regionale Beratungsstellen oder gezielte Landesinitiativen. Pflegeeinrichtungen haben darüber hinaus Anspruch auf eine Regelfinanzierung nach § 106b SGB XI in Verbindung mit § 380 Absatz 2 Nr. 4 SGB V, um die Kosten der Ausstattung und des laufenden Betriebs der Telematikinfrastruktur (TI) abzudecken. Hierzu gehört eine monatliche TI-Pauschale in Höhe von 207,93 Euro, die quartalsweise ausgezahlt wird. Zusätzlich erhalten Einrichtungen für die Anschaffung von zwei elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) jeweils eine Zuschlagspauschale von 7,77 Euro. Zudem können sich Pflegeeinrichtungen regelmäßig auf Förder- und Modellprojekte bewerben, um zukunftsweisende digitale Ansätze in der Praxis zu erproben und zugleich finanzielle Unterstützung zu sichern.
Worauf sollten Pflegeinrichtungen bei der Antragstellung achten?
Nele Stock: Bei der Antragstellung ist besonders darauf zu achten, dass für die verschiedenen Förder- bzw. Finanzierungsmöglichkeiten jeweils eigene Anträge erforderlich sind, die unterschiedlichen Kriterien und formalen Anforderungen unterliegen. So darf beispielsweise die Digitalisierungspauschale nach § 8 Abs. 8 SGB XI nicht für die Refinanzierung der Telematikinfrastruktur genutzt werden und umgekehrt. Die Förderfähigkeit hängt zudem von spezifischen Voraussetzungen ab, etwa der Zulassung durch den Versorgungsvertrag oder der Art der Maßnahme (Investition, Schulung, Infrastruktur). Pflegeeinrichtungen sollten sich daher frühzeitig über die geltenden Vorgaben informieren und sicherstellen, dass die geplante Digitalisierungsmaßnahme den Zielen und Rahmenbedingungen der jeweiligen Finanzierungsmöglichkeit entspricht. Zur Unterstützung stellt u. a. der GKV-Spitzenverband entsprechende Leitfäden bereit, die eine strukturierte Orientierung bieten. Auch wir gehen im Rahmen unseres Vortrags auf relevante Förderwege ein und geben praxisnahe Hinweise zur Antragstellung.
Die Fragen stellte Ina Füllkrug.
Veranstaltungstipp:
Am 28. Oktober 2025 von 10:30 bis 15:00 Uhr findet das Online-Event „Das smarte Pflegeheim: Digitalisierung in allen Facetten“ statt. Expert:innen wie Alexander Keppers, Prof. Dr.-Ing. Dietmar Wolff, Nele Stock, Thomas Kornblum, Nicole Kukulenz, Christian Schultz und Sascha Andree berichten über den Praxiseinsatz von digitalen Hilfsmitteln, geben wertvolle Tipps für die Finanzierung und teilen erste Erfahrungen mit der Telematikinfrastruktur.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren