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Pflegegesetze im Bundestag: Branche sieht Gesetzentwürfe kritisch

Der Deutsche Bundestag hat die erste Lesung zweier zentraler Pflegegesetze begonnen. Das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz und das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung sollen die Pflege stärken, stoßen in der Branche jedoch auf geteilte Reaktionen.

Regierungsviertel Berlin
Der Bundestag berät erstmals über zwei zentrale Gesetze zur Pflege - doch Verbände und Kassen warnen vor neuer Bürokratie statt echter Entlastung. Foto: AdobeStock/ Jarama

Während die Bundesregierung von wichtigen Reformschritten spricht, bemängeln Verbände unzureichende Lösungen und befürchten zusätzliche Verwaltungslasten. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) sprach von einem kontraproduktiven Kurs. „Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte und eine einheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz – klingt vernünftig, ist aber eine Mogelpackung“, erklärte AGVP-Präsident Thomas Greiner. Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante kommunale Pflegeplanung. Viele Kommunen seien personell und finanziell am Limit; durch zusätzliche Aufgaben drohe ein „kommunales Kürzungsprogramm auf dem Rücken der Pflegebedürftigen“.

Verbände fordern kürzere Ausbildung und mehr Kompetenzen

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) übt scharfe Kritik an beiden Gesetzentwürfen. „Die aktuellen Entwürfe bleiben weit hinter den Erwartungen zurück“, erklärte VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling laut Verbandsangaben. Beim Pflegefachassistenzeinführungsgesetz bemängelt er insbesondere die 18-monatige Ausbildungsdauer. Um dem Fachkräftemangel nachhaltig entgegenzuwirken, sollte die Ausbildungsdauer weiterhin ein Jahr betragen.

Noch schärfer fällt seine Kritik am Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung aus. Die geplanten Kompetenzverlagerungen seien minimal und böten weder eine echte Entlastung noch mehr Verantwortung für die Fachkräfte. Besonders im Bereich der Hilfsmittelverordnung bleibe laut VDAB vieles unklar.

Unterstützung für die Kompetenzerweiterung kommt hingegen vom Medizinischen Dienst Bund. „Wir unterstützen ausdrücklich die Kompetenzerweiterung bei Pflegefachpersonen“, erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Carola Engler laut einer Stellungnahme des Verbandes. Das Gesetz biete die Chance, das fachliche Zusammenspiel zwischen Gutachtern des Medizinischen Dienstes und der professionellen Pflege zu intensivieren und zu optimieren.

Der Medizinische Dienst Bund begrüßt ausdrücklich, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Zusammenarbeit der Kontrollinstanzen in der Pflege umgesetzt wird. Laut Engler ermöglicht das Gesetz, dass der Medizinische Dienst bei den Qualitätsprüfungen in Abstimmung mit den Heimaufsichtsbehörden auch heimrechtliche Vorschriften prüft. Dadurch könnten Pflegeeinrichtungen von Prüfaufwänden deutlich entlastet werden.

Pflegekassen warnen vor zusätzlicher Bürokratie

Auch aus den Reihen der Krankenkassen gibt es Kritik. AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann begrüßte die Vorhaben grundsätzlich, warnte jedoch vor zusätzlichen Berichtspflichten und Kontrollgremien. „Das führt zu nachträglicher Prüfung, interner Rückverfolgung und neuer Dokumentation – ohne erkennbaren Nutzen für die Versicherten“, sagte Reimann. Grundsätzlich positiv sehe die AOK die geplante Nutzung von Versorgungsdaten der Kassen zur besseren Strukturplanung in der Pflege.

Die erste Befassung im Bundesrat soll am 26. September 2025 stattfinden.