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Telematikinfrastruktur im Praxistest: So gelingt die Umsetzung

Seit 1. Juli 2025 sollten rund 36.000 Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Doch bisher sind nur etwa 30 Prozent im KIM-Verzeichnis gelistet. Einen praxisnahen Einblick in Erfahrungen von Pflegeeinrichtungen, die bereits an die TI angebunden sind, gibt Sascha Andree auf der Altenheim Digitalkonferenz „Das smarte Pflegeheim: Digitalisierung in allen Facetten“ am 28. Oktober.

Neben einem vereinfachten und beschleunigten Zugang zur TI braucht es dringend auch mehr praxisrelevante Anwendungsbereiche, die speziell auf die Bedarfe der Pflege zugeschnitten sind, meint Sascha Andree. Foto: VKAD

Sascha Andree, Referent beim VKAD-Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland, vermittelt ein erstes Bild der aktuellen Situation im Kurzinterview und sagt, welche Faktoren für eine gute Umsetzung der Telelmatikinfrastruktur wichtig sind.

Wie lässt sich die Integration von TI-Komponenten wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen) in den Pflegealltag umsetzen?
Die Pflege versteht die Kommunikation via KIM als Chance, intersektoral mit relevanten Akteuren im Gesundheitswesen zu kommunizieren. Das wiederrum muss praxisnah und für das Pflegepersonal möglichst ohne großen Aufwand geschehen. Ein wichtiger Punkt ist daher, dass KIM direkt und ohne großen Aufwand in die Pflegedokumentationssoftware eingebunden wird. Wir empfehlen, sich daher den TI-Score der gematik anzuschauen. Der zeigt, welche Softwareanbieter bereits TI-ready sind und die nötigen Schnittstellen zu KIM entwickelt hat.

Wenn die KIM-Adresse eingerichtet ist, sollte sie auch sichtbar gemacht werden – zum Beispiel auf der Webseite, in der E-Mail-Signatur oder im Briefkopf. So wissen andere Akteure, dass man via KIM erreichbar ist. Die KIM-Adresse trägt der jeweilige KIM-Anbieter in den Verzeichnisdienst ein – einem Adressbuch für die TI-Anwendungen. Von unseren Mitgliedseinrichtungen hören wir außerdem häufig den Hinweis, sich frühzeitig mit der Frage zu beschäftigen, ob es sinnvoll ist, mehrere KIM-Adressen innerhalb der Einrichtung zu nutzen – etwa für die Abrechnung oder für einzelne Wohnbereiche. Das kann helfen, die Kommunikation klar zu strukturieren und Zuständigkeiten besser abzubilden. Wichtig ist dabei: Über die TI-Pauschale wird aktuell nur eine KIM-Adresse pro Versorgungsvertrag refinanziert – weitere Adressen müssten selbst getragen werden.

Wie verläuft der Austausch mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen und welche Herausforderungen zeigen sich dabei?
Der Austausch mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur verläuft bislang schleppend. Zwar bietet KIM aus Sicht der Pflege als sicherer Kommunikationsdienst großes Potenzial, doch in der Praxis nutzen viele Akteure im Gesundheitswesen ihn nicht aktiv oder sind noch nicht angebunden. Bisher sind etwa 30 % der Pflegeeinrichtungen im KIM-Verzeichnis gelistet. Nach einer Umfrage der BAGFW vom Juni 2025 wurden folgende Hauptprobleme der (fehlenden) Anbindung aus Sicht der Pflege benannt: lange Wartezeiten auf eHBA und SMC-B, überlastete Softwareanbieter und schlechter Support und noch fehlende TI-Anwendungen, die einen sofortigen Mehrwert im Pflegealltag bringen.

Um die bestehende Motivation der Einrichtungen auf diesem langen Weg aufrechtzuerhalten, braucht es jedoch neben einem vereinfachten und beschleunigten Zugang zur TI dringend auch mehr praxisrelevante Anwendungsbereiche, die speziell auf die Bedarfe der Pflege zugeschnitten sind.

Welche Formen der Unterstützung sind notwendig, um die Umsetzung gut zu gestalten?

  • Prozess- und Change-Management: Die Einführung digitaler Anwendungen verändert Abläufe – z. B. im Rezeptmanagement oder in der internen und externen Kommunikation. Ein strukturierter Fahrplan mit klaren Meilensteinen und realistischen Erwartungen ist wichtig für die Akzeptanz der TI-Anbindung im Team.
  • Finanzielle Entlastung: Die TI-Pauschale deckt Grundausstattung und Betrieb ab, nicht aber Schulungen oder Softwareanpassungen. Pflegeeinrichtungen sollten vergleichbare Unterstützung wie Krankenhäuser durch das Krankenhaus-Zukunftsgesetz erhalten – etwa in Form einer digitalen Anschubfinanzierung. Auch die Fördermöglichkeiten nach § 8 Abs. 8 SGB XI sollten gezielt weiterentwickelt werden, um den Transformationsprozess für Pflegeeinrichtungen finanziell zu ermöglichen, ohne dass die Eigenanteile weiter steigen. Dazu gehört auch: Die Länder müssen endlich ihrer Verantwortung für die Investitionskostenförderung nachkommen, um Pflegeeinrichtungen nachhaltig zu unterstützen und weitere Belastungen für Pflegebedürftige zu vermeiden.
  • Erfahrungsaustausch: Netzwerke und TI-Sprechstunden in Verbänden wie dem VKAD und bei TI-Anbietern können helfen, Unsicherheiten abzubauen und über good practice Ansätze voneinander zu lernen. Der Wissenstransfer senkt die Einstiegshürden erheblich.
  • Technischer Support: Ein erfahrener TI-Dienstleister mit Komplettlösung und enger Abstimmung mit dem Softwareanbieter ist zentral.

Mehr zum Thema erfahren Sie ausführlich von Sascha Andree auf der Altenheim Digitalkonferenz „Das smarte Pflegeheim: Digitalisierung in allen Facetten“ am 28. Oktober. Anhand von Beispielen aus stationären Einrichtungen vermittelt er ein realistisches Bild der TI-Anbindung – zwischen Alltag, strukturellen Anforderungen und neuen Möglichkeiten für die Versorgung.

Die Fragen stellte Ina Füllkrug.

Veranstaltungstipp: Am 28. Oktober 2025 von 10:30 bis 15:00 Uhr findet das Online-Event „Das smarte Pflegeheim: Digitalisierung in allen Facetten“ statt. Expert:innen wie Alexander Keppers, Prof. Dr.-Ing. Dietmar Wolff, Nele Stock, Thomas Kornblum, Nicole Kukulenz, Christian Schultz und Sascha Andree berichten über den Praxiseinsatz von digitalen Hilfsmitteln, geben wertvolle Tipps für die Finanzierung und teilen erste Erfahrungen mit der Telematikinfrastruktur.

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