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Hitzewelle: Pflegeeinrichtungen und Angehörige sollen verstärkt auf gefährdete Personen achten

Das hessische Gesundheitsministerium hat vor einer bevorstehenden Hitzewelle in dieser Woche gewarnt. Die Aufsicht im Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege hat Tipps für stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe erarbeitet.

Gerade ältere Menschen müssen bei diesen Temperaturen ausreichend trinken. Foto: Kzenon/fotolia

Das hessische Gesundheitsministerium hat vor einer bevorstehenden Hitzewelle in dieser Woche gewarnt. Laut Gesundheitsministerin Diana Stolz sind „vor allem Kinder, gesundheitlich geschwächte und ältere Menschen bei Hitze gefährdet“. Die Ministerin rief am Mittwoch zu „besonderer Vorsicht“ auf.

Das Ministerium betont, dass „gerade ältere Menschen ausreichend trinken“ müssen. Da der Großteil der pflegebedürftigen Menschen in Hessen nicht in einer Pflegeeinrichtung lebe, bittet die Gesundheitsministerin „auch Pflegedienste und pflegende Angehörige, bei der häuslichen Betreuung und Pflege auf die anhaltend hohen Temperaturen zu reagieren“.

Zur Unterstützung von Pflegebedürftigen seien laut Stolz „auch Angehörige, Nachbarn und die betreuenden Ärztinnen und Ärzte“ aufgerufen, besondere Aufmerksamkeit gegenüber gefährdeten älteren Menschen mit Herzkreislauf- oder Atemwegserkrankungen zu zeigen. Das Land hat laut Ministerium 2023 Handlungsempfehlungen herausgegeben, „die sich an Angehörige und ambulante Dienste richten“.

Die Betreuungs- und Pflegeaufsicht im Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege hat zusätzlich „für stationäre Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe Handlungsempfehlungen für außergewöhnliche Hitzeperioden erarbeitet“. Diese Empfehlungen stehen laut Ministerium auf der Homepage des HLfGP bereit.

Warnsystem seit 2004 im Einsatz

Hessen verfügt seit 2004 über ein spezielles Hitzewarnsystem, das als Reaktion auf den „extrem heißen Sommer 2003“ gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst eingeführt wurde. Das System soll laut Ministerium „insbesondere ältere Menschen in Einrichtungen vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze schützen“.

Das Hessische Hitzewarnsystem basiert auf zwei Warnstufen: Stufe 1 warnt vor einer starken Wärmebelastung bei einer gefühlten Temperatur von über 32 Grad. Eine extreme Wärmebelastung (Warnstufe 2) liegt vor, wenn die gefühlte Temperatur 38 Grad übersteigt oder Warnstufe 1 an vier aufeinander folgenden Tagen andauert.

Durch das System werden laut Ministerium „insbesondere Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Krankenhäuser durch den DWD über gegenwärtige und bevorstehende Wärmebelastungen informiert“. Das Hessische Hitzewarnsystem ist inzwischen „zentraler Bestandteil des Hessischen Hitzeaktionsplans“.