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Kabinett beschließt neue Pflegegesetze mit erweiterten Befugnissen
Das Bundeskabinett hat zwei zentrale Pflegegesetze verabschiedet, die Fachkräften mehr Kompetenzen einräumen und die Ausbildung vereinheitlichen sollen. Verbände kritisieren jedoch fehlenden Mut und ungelöste Finanzierungsfragen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zwei weitreichende Gesetzentwürfe für die Pflege beschlossen. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie das Pflegefachassistenzgesetz sollen den Pflegeberuf stärken und dringend benötigte Fachkräfte gewinnen. Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gehe es darum, „Pflegekräfte zu halten, indem wir ihre Kompetenzen besser nutzen“ und gleichzeitig Bürokratie abzubauen.
Die Gesetze stoßen jedoch auf gemischte Reaktionen bei Verbänden und Interessensvertretungen. Während die grundsätzliche Richtung begrüßt wird, kritisieren viele die konkrete Ausgestaltung als zu zaghaft oder problematisch.
Pflegefachkräfte erhalten neue Behandlungsbefugnisse
Das Herzstück der Reform sind erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräfte bei der eigenverantwortlichen Heilkundeausübung. Laut GKV-Spitzenverband sollen qualifizierte Pflegefachpersonen künftig beispielsweise bei Diabetes mellitus und chronischen Wunden Tätigkeiten wie Blutabnahmen oder Wundabstriche ohne ärztliche Anordnung übernehmen können. „Das Know-how in der Pflege ist da und muss besser für die Versorgung genutzt werden“, erklärt GKV-Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt.
Voraussetzung sind heilkundliche Kompetenzen aus der dreijährigen Ausbildung sowie spezielle Kenntnisse in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz, die seit 2025 in der hochschulischen Pflegeausbildung vermittelt werden. Zusätzlich sollen bundeseinheitliche, staatlich anerkannte Weiterbildungen diese Kompetenzen vermitteln können.
Der konkrete Umfang der übertragbaren ärztlichen Leistungen soll in Verträgen durch die Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände festgelegt werden. Wissenschaftlich soll eine Aufgabenbeschreibung für berufliche Pflege erarbeitet werden, ein sogenannter „Scope of Practice“. „In der parlamentarischen Beratung gilt es jetzt, den pflegefachlichen Kern zu sichern und das Versprechen für mehr Nutzung pflegerischer Kompetenzen konsequent einzulösen“, so DPR-Präsidentin Christine Vogler.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten zudem leichteren Zugang zu Präventionsleistungen, da künftig auch Pflegefachpersonen unmittelbar Präventionsberatungen oder -empfehlungen aussprechen können.
Bundeseinheitliche Pflegefachassistenz nach 18 Monaten
Das zweite Gesetz führt eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz ein. Die generalistische Ausbildung soll laut Gesetzentwurf in der Regel 18 Monate dauern und durch Pflichteinsätze in verschiedenen Bereichen einen Zugang zu allen Versorgungsbereichen schaffen. Damit werden die derzeit 27 verschiedenen landesrechtlich geregelten Ausbildungsgänge mit unterschiedlichen Inhalten ersetzt.
Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027. Der Zugang ist in der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
„Für die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege ist eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz dringend erforderlich“, erklären Praxisvertreter. Der enorme Bedarf an qualifizierten Kräften macht die Reform notwendig.
Die bundesweite Vereinheitlichung schafft Mobilität über Ländergrenzen hinweg und ermöglicht wertvolle Entwicklungsmöglichkeiten, etwa für eine aufbauende Qualifizierung zur Pflegefachperson. Eine bundesweit garantierte Ausbildungsvergütung soll den Beruf zusätzlich attraktiv machen.
Umfangreiche Entbürokratisierung geplant
Das Befugniserweiterungsgesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Der Umfang der Pflegedokumentation wird gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzt. Qualitätsprüfungen durch die Medizinischen Dienste sollen künftig frühzeitiger angekündigt werden, und bei ambulanten sowie teilstationären Einrichtungen mit hohem Qualitätsniveau verlängert sich der Prüfzeitraum von einem auf zwei Jahre.
Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen vereinfacht werden. Dafür wird beim Spitzenverband der Pflegekassen ein Kooperationsgremium eingerichtet. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen Beratungsbesuche künftig nur noch halbjährlich statt vierteljährlich wahrnehmen.
Bei Rahmenvertragsverhandlungen ist künftig zu prüfen, wie Versorgungsprozesse durch Beschleunigung, Digitalisierung oder Automatisierung effizienter werden können. Auch die Verfahren für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und eilbedürftige Pflegeanträge in Krankenhäusern sollen beschleunigt werden.
Es sind Regelungen im Pflegevergütungsrecht vorgesehen, um den Vereinbarungspartnern schlankere Verfahren und zügigere Abschlüsse zu ermöglichen und damit zu einer zeitnahen Finanzierung der Aufwendungen bei den Pflegeeinrichtungen beizutragen. Zudem sollen die Melde- und Umsetzungsfristen bei den Regelungen zur tariflichen Entlohnung mit längeren Fristen versehen und das Meldeverfahren für tarifgebundene Pflegeeinrichtungen vereinfacht werden, um diese zu entlasten.
Kommunale Pflegeplanung wird gestärkt
Zur Förderung innovativer gemeinschaftlicher Wohnformen werden neue Regelungen in das Vertrags-, Leistungs- und Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung aufgenommen. Dies soll Betreibern attraktive und rechtlich sichere Gestaltungsmöglichkeiten für ambulante pflegerische Versorgung in neuen Wohnformen schaffen.
Die Kommunen erhalten mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen. Die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen bei der Pflegeplanung soll verbessert und der Ausbau regionaler Netzwerke unterstützt werden.
Kritik von Verbänden und Opposition
Die Gesetze stoßen auf erhebliche Kritik verschiedener Interessensgruppen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt zwar die grundsätzliche Richtung, mahnt aber eine „weitgehende Synchronisierung mit der Pflegefachkraftausbildung“ an. Referent Thorsten Mittag kritisiert, dass „eine Reihe von Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu Kostensteigerungen geführt haben, die weiterhin auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und der Einrichtungen ausgetragen werden“.
Praxisvertreter zeigen sich enttäuscht über die minimalen Änderungen. Das Pflegekompetenzgesetz „bleibt inhaltlich weit hinter den Erwartungen zurück und unterscheidet sich kaum vom Entwurf der vorherigen Bundesregierung“, heißt es in einer Stellungnahme des VDAB. Die angekündigte Kompetenzübertragung wirke „mutlos und unentschlossen“, sagte VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. Prüfvorbehalte Dritter und zusätzliche Qualifikationshürden würden das Ziel der Entlastung konterkarieren.
Besonders scharf kritisiert der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) die verschärfte kommunale Pflegeplanung. AGVP-Präsident Thomas Greiner warnt vor einer „Investitionsbremse“: „Wenn die Kommune dann ablehnt, laufen Investitionen künftig ins Leere. So entsteht kein einziges neues Pflegeangebot mehr.“ Die Pflegeversorgung drohe „zum Spielball kommunalpolitischer Netzwerke“ zu werden.
Die Grünen sprechen von einem „Rückschritt in zentralen Punkten“. Pflegepolitik-Sprecherin Simone Fischer kritisiert: „Die Regierungskoalition hat den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Pflegekompetenz massiv entkernt.“ Die gesetzliche Verankerung der Pflegebeauftragten falle weg, Entlastungsleistungen würden gestrichen oder zurückgefahren.
Finanzierung bleibt umstritten
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Finanzierung der Ausbildungskosten. Der GKV-Spitzenverband bemängelt, dass „die Kosten für die Ausbildung einmal mehr ungerechterweise auf die Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden abgewälzt werden“. Bereits heute schultern laut Blatt die Pflegebedürftigen in der Langzeitpflege 1,76 Milliarden Euro, die als Pflegeausbildungskosten in den Eigenanteilen enthalten sind.
„Es ist ein Konstruktionsfehler bei der Finanzierung, dass weder die Länder noch der Bund aufgabenadäquat und angemessen an den Kosten beteiligt werden“, kritisiert Blatt. Die Politik nehme damit weiter steigende Eigenanteile für die Pflegebedürftigen in Kauf.
Die Grünen verweisen darauf, dass die Soziale Pflegeversicherung kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehe. Gesundheitsministerin Warken hatte angekündigt, Corona-Mehrkosten in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zu erstatten, doch der Haushaltsentwurf sehe nur ein Darlehen von 500 Millionen Euro in 2025 und 1,5 Milliarden in 2026 vor.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Anfang Juli eingerichtet wurde, soll unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände bis Jahresende Vorschläge für eine umfassende Pflegereform vorlegen. Das Gesetz zur Befugniserweiterung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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