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DBfK warnt: Verkürzte Pflegeassistenzausbildung gefährdet Qualität

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) schlägt Alarm: Die geplante bundesweite Einführung einer stark verkürzten Pflegefachassistenzausbildung nach niedersächsischem Vorbild könnte die Versorgungsqualität in der Pflege erheblich gefährden. Der aktuelle Referentenentwurf ermögliche nach Ansicht des Verbandes massive Ausbildungsverkürzungen bei beruflicher Vorerfahrung.

DBfK-Präsidentin Vera Lux 
Vera Lux: "Es wäre unverantwortlich, das Niveau immer weiter abzusenken bei gleichzeitig steigenden pflegerischen Anforderungen." Foto: Susanne Schmidt-Dominé

Laut einer Mitteilung des DBfK sieht der Referentenentwurf für das Pflegefachassistenzgesetz vor, dass die Ausbildung bei entsprechenden Vorerfahrungen auf nur 320 Unterrichtsstunden zur Prüfungsvorbereitung reduziert werden kann. „Das, was wir in Niedersachsen seit einiger Zeit erleben, könnte bald bundesweit zur Regel werden“, warnt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Regionalverbands Nordwest.

Die verkürzte Ausbildung vermittle kaum noch theoretische Grundlagen und basiere fast ausschließlich auf praktischer Erfahrung. Dies sei weder für die Qualität der pflegerischen Versorgung noch für die Patientensicherheit ausreichend, so der Verband.

Risiko für Pflegebedürftige und Professionalisierung

„Mit dem Abschluss ‚Pflegefachassistent:in‘ würde bundesweit das Qualifikationsniveau 3 attestiert – teilweise ohne fundierte theoretische Ausbildung“, kritisiert DBfK-Präsidentin Vera Lux. Für Menschen mit Pflegebedarf bedeute dies ein hohes Risiko und für beruflich Pflegende einen weiteren Rückschlag bei der Professionalisierung.

Besonders problematisch: Nach dem Gesetzesentwurf sollen Pflegeassistenzkräfte künftig auch medizinische Behandlungspflege übernehmen, obwohl sie nur verkürzt oder gar nicht ausgebildet wurden.

Forderungen des Berufsverbandes

Der DBfK fordert eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs mit verbindlichen Mindeststandards:

  • Ausbildungsdauer von mindestens 24 Monaten
  • Klare Definition der Kompetenzen von Pflegefachassistenzpersonen
  • Keine Verkürzungen nur aufgrund von Berufserfahrung
  • Integration allgemeinbildender Inhalte für Bildungsdurchlässigkeit

„Es wäre unverantwortlich, das Niveau immer weiter abzusenken bei gleichzeitig steigenden pflegerischen Anforderungen“, betont Lux. Dies wäre ein „herber Rückschritt für die professionelle Pflege in ganz Deutschland“.