Fragen Sie den Rechtsexperten
Krankmeldung: Immer neue ärztliche Erstbescheinigungen und die Entgeltfortzahlung
Eine Pflegekraft in meinem Team fällt regelmäßig wegen derselben Erkrankung für 3 bis 4 Wochen aus. So kommen über das Jahr hinweg 9 bis 11 Krankwochen zusammen. Da die Mitarbeiterin für jede Krankphase eine ärztliche Erstbescheinigung vorlegt, zahlt der Träger für alle Krankwochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ist das richtig?
Rechtsanwalt Peter Sausen: Nein, das ist es nicht. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist in § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt. Danach gilt der Grundsatz, dass es bei (unverschuldeter) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit wegen derselben Krankheit lediglich einmal Entgeltfortzahlung für insgesamt höchstens sechs...
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