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Referentenentwurf: In 18 Monaten zur Pflegefachassistenz

Das Bundesministerium für Bildung und das Bundesministerium für Gesundheit planen eine grundlegende Neuordnung der Pflegefachassistenz. Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, die bisher 27 verschiedenen landesrechtlichen Ausbildungsgänge durch eine einheitliche 18-monatige Qualifikation zu ersetzen.

Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig nach einer 18-monatigen Ausbildung mehr Aufgaben übernehmen, die bisher teilweise von Pflegefachpersonen erledigt werden. Foto: Adobe Stock/ auremar

Der Entwurf sieht eine deutliche Aufwertung der Pflegefachassistenz vor. Die Pflegefachassistenz soll dabei vermehrt Aufgaben übernehmen, die bisher Pflegefachkräften vorbehalten waren. So heißt es im Entwurf: „Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig auf Grundlage einer achtzehn Monate dauernden Ausbildung in allen Versorgungsbereichen vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Das betrifft insbesondere den Bereich der medizinischen Behandlungspflege. Damit werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet; das Personal wird insgesamt effizienter eingesetzt und Wegezeiten gespart.“

Die Ausbildungsfinanzierung erfolgt analog zum Pflegeberufegesetz über Ausbildungsfonds. Für die praktische Ausbildung sind durchschnittlich 8.600 Euro pro Auszubildendem vorgesehen, für den theoretischen Teil 8.800 Euro jährlich. Die Ausbildungsvergütung wird bundesweit einheitlich geregelt und orientiert sich am TVöD-P, wobei sie etwa 16,5 Prozent unter der Vergütung der Pflegefachkraft-Ausbildung liegt.

Übergangsregelungen für Einrichtungen

Bestehende landesrechtliche Ausbildungen, die bis zum 31. Dezember 2026 begonnen wurden, können nach den bisherigen Regelungen abgeschlossen werden. Die Länder können in begründeten Fällen Ausbildungsbeginn bis Ende 2027 und Abschluss bis Ende 2030 nach altem Recht ermöglichen. Dies soll die Ausbildungskapazitäten während der Umstellung sichern.

Das neue Berufsprofil ermöglicht einen effizienteren Personalmix. Die SOCIUM-Studie prognostiziert allein für die vollstationäre Langzeitpflege einen Bedarf von bis zu 100.000 zusätzlichen Pflegefachassistenzkräften. Die erweiterten Kompetenzen sollen zu einer spürbaren Entlastung der Pflegefachkräfte führen und Wegezeiten reduzieren.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Um das Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege umsetzen zu können, braucht es dringend eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz, denn der Bedarf an qualifizierten Kräften ist hoch. Allerdings sollte es bei einer einjährigen Ausbildung bleiben. Die notwendigen Kompetenzen lassen sich in diesem Zeitraum gut vermitteln und die Praxis sollte nicht zu lange auf die ausgebildeten Kräfte warten müssen.“

Der Referentenentwurf für das Pflegefachassistenzgesetz durchläuft nun den üblichen Gesetzgebungsprozess. Verbände haben nun Zeit für ihre Stellungnahmen, im August soll das Kabinett darüber entscheiden.