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Neuer Anlauf für Pflegeneuordnungsgesetz
Das umstrittene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) nimmt einen neuen Anlauf. Nach mehreren Verschiebungen soll sich das Bundeskabinett laut Kabinettzeitplanung am 6. Juli mit dem Referentenentwurf befassen. Pflegeverbände dringen vor der Beratung auf deutliche Nachbesserungen.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) fordert die Bundesregierung auf, die zusätzliche Zeit für Änderungen am Entwurf zu nutzen. „Wenn das Pflegeneuordnungsgesetz nun offenbar in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause im Kabinett beschlossen werden soll, erwarten wir, dass der Referentenentwurf nach der massiven Kritik aus der Pflegebranche bis dahin noch an entscheidenden Stellen überarbeitet wird“, erklärte VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling.
Eine Pflegereform könne nur erfolgreich sein, wenn sie die Praxis stärke und die Einrichtungen entlaste, betonte Knieling. Vor allem bei den vorgesehenen Regelungen zur Tariftreue bestehe erheblicher Korrekturbedarf. Die bisherigen Pläne würden zusätzliche rechtliche und wirtschaftliche Unsicherheit schaffen. Pflegeeinrichtungen benötigten stattdessen mehr Flexibilität, weniger regulatorische Hürden und verlässliche Rahmenbedingungen, um die Versorgung dauerhaft sicherstellen zu können.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Kabinettsbeschluss ursprünglich bereits für Mai angestrebt. Nachdem das Vorhaben mehrfach verschoben worden war und zuletzt nicht auf den Tagesordnungen der Junisitzungen stand, soll das Gesetz nun Anfang Juli beraten werden. Der Referentenentwurf war auf breite Kritik von Kommunen, Pflege- und Sozialverbänden sowie Teilen der Regierungskoalition gestoßen.
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Termin: 29. Juli 2026 10:30 Uhr – 15:15 Uhr.
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