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G-BA nimmt erstmals Wundbehandlungsprodukt in Verordnungsliste auf
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals ein „sonstiges Produkt zur Wundbehandlung“ in die Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen. Der G-BA bescheinigte dem Produkt einen medizinischen Nutzen bei diabetischen Fußulzera und sichert damit die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Laut einer Mitteilung vom 5. Juni 2025 handelt es sich dabei um UrgoStart Tül, eine flexible Wundkontaktauflage mit TLC-NOSF-Matrix-Beschichtung, die Wundexsudat unter Gelierung festhalten kann. Demnach darf die Auflage auch nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist im Dezember 2025 weiter verschrieben werden.
Anwendung bei diabetischen Fußulzera
Die Verordnungsfähigkeit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Produkt darf bei der Wundbehandlung von diabetischen Fußulzera bei Erwachsenen eingesetzt werden, wenn nach mindestens zweiwöchiger Behandlung mit anderen Verbandmitteln kein Heilungsfortschritt eingetreten ist. Zudem müssen eine kritische Ischämie sowie eine Wundinfektion ausgeschlossen sein.
Der G-BA hat die Verordnungsfähigkeit bis zum 5. Mai 2027 befristet. Der Beschluss muss noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, tritt jedoch bereits mit Wirkung vom 5. Juni 2025 in Kraft.
Wichtiger Meilenstein für Wundversorgung
Mit der Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie bleibt UrgoStart Tül auch nach dem 2. Dezember 2025 verordnungsfähig. Nach Berichten der „Rechtsdepesche“ läuft zu diesem Zeitpunkt die vom Gesetzgeber vorgesehene Übergangsregelung für sonstige Produkte zur Wundbehandlung aus. Ab dann dürfen solche Produkte nur noch verordnet werden, wenn der G-BA ihren medizinischen Nutzen positiv bewertet hat.
Die Entscheidung erfolgte auf Antrag des Herstellers. Der G-BA muss über solche Anträge innerhalb von 90 Tagen entscheiden und prüft dabei unter anderem, ob das Produkt zur Krankenbehandlung geeignet ist, eine Interventionsbedürftigkeit besteht und der Nutzen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
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