Management Know-how
Internationale Pflegekräfte qualifizieren
Eine Lösung bei der Qualifizierung – und gleichzeitig Refinanzierungsfrage – ausländischer Pflegekräfte können Weiterbildungen sein, die über die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind.
Von Christian Sassin und Andrea Huyer
Internationale Pflegekräfte sind ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel – doch viele Träger zögern aufgrund von Unsicherheiten und fehlender Informationen zur Refinanzierung. Eine praxisnahe Lösung für diese Problematik sind AZAV-zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Die finanzielle Förderung über Bildungsgutscheine erleichtert es Pflegeeinrichtungen, internationale Pflegekräfte zu qualifizieren und erfolgreich zu integrieren.
Viele Pflegeeinrichtungen haben mittlerweile erkannt, dass die Anwerbung internationaler Pflegekräfte mit Blick auf den Fachkräftemangel einen Lösungsansatz darstellt. Damit ihr Berufsabschluss auch in Deutschland anerkannt wird, benötigen internationale Pflegehilfskräfte einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Solche Weiterbildungsmaßnahmen von internationalen Pflegehilfskräften haben besonders vor dem Hintergrund des neuen Personalbemessungsverfahrens und der damit einhergehenden Mehrpersonalisierung (§ 113c SGB XI) an Relevanz gewonnen.
Die Mehrpersonalisierung kann mit Hilfe einer einrichtungsindividuellen oder pauschalen Verhandlung einer Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI vereinbart werden. Der Vorteil einer internationalen Rekrutierung: Während der Weiterbildung können die Migrant:innen bereits als Pflegehilfskräfte im Qualifikationsniveau 1/ 2 in Pflegeeinrichtungen arbeiten. Deshalb spielen heute einige Träger mit dem Gedanken, internationale Pflegehilfskräfte zu beschäftigen – oder tun dies bereits. Dennoch zeigt sich besonders hinsichtlich langfristiger Anwerbungsprojekte häufig noch immer Skepsis. Das liegt u. a. an Unsicherheiten bezüglich des Prozessablaufs und fehlenden Informationen zur Refinanzierung. Dieser Beitrag greift die Unsicherheiten auf und informiert bezüglich der praktischen und nachhaltigen Umsetzung von Anwerbungsprojekten.
Bildungsgutscheine und ein Weg durch den „Antrags-Dschungel“
Der Weg hin zur internationalen Anwerbung und Qualifizierung gleicht u. a. mit Blick auf die Refinanzierung der Maßnahmen und die Begleitung in den Pflegeeinrichtungen für viele einem „Antrags-Dschungel“. Deshalb gibt es Bildungsträger, die auf die internationalen Pflegekräfte zugeschnittene Weiterbildungsmaßnahmen anbieten und durch den „Antrags-Dschungel“ hindurch helfen. Bei vorhandener AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) sind die Maßnahmen zudem refinanzierbar.
Die Weiterbildungsmaßnahmen bestehen aus fachlichen Schulungen, Prüfungsvorbereitung und ggf. Sprachmodulen, da in den meisten Bundesländern für die offizielle Berufsurkunde ein Level „B2“ Sprachzertifikat notwendig ist. Es bietet sich an, einen Teil der Sprachausbildung nach Erwerb des Sprachniveaus „B1“ in Deutschland zu verorten, weil die Arbeitsagentur eine umfangreiche Refinanzierung dieser Ausbildung ermöglicht.
Für die Refinanzierung der gesamten Weiterbildungsmaßnahme beantragt der Arbeitgeber bei der jeweiligen Arbeitsagentur einen sogenannten Bildungsgutschein für seine internationale Pflegehilfskraft. Dieser Bildungsgutschein refinanziert dann einen signifikanten Teil der Weiterbildungskosten, dazu gehören:
- 100 Prozent der Lehrgangskosten
- Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Unterrichtsmaterial
- Ein Arbeitsentgeltzuschuss zwischen 50 Prozent und 75 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (je nach Betriebsgröße)
Der Arbeitsentgeltzuschuss für den Arbeitgeber richtet sich nach der Ausfallzeit, die durch die Weiterbildungsmaßnahme entsteht. Bei einer Teilzeitmaßnahme werden deshalb die Unterrichtsstunden refinanziert, währenddessen bei einer Vollzeitmaßnahme, wie sie beispielsweise von der educaro Deutschland GmbH angeboten wird, zusätzlich zur Unterrichtszeit auch der Praxiseinsatz in der Einrichtung refinanziert wird. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein. Aufgrund des Fachkräfteengpasses unterstützen die Arbeitsagenturen solche Maßnahmen jedoch in der Regel. Die Höhe des Arbeitsentgeltzuschusses liegt dabei im Ermessen der jeweiligen Arbeitsagentur.
Grundvoraussetzungen für die Refinanzierung
Damit die Rekrutierung internationaler Pflegekräfte über Bildungsgutscheine refinanziert werden kann, muss der jeweilige Träger ein paar Voraussetzungen vorhalten. So muss die Weiterbildungsmaßnahme mehr als 120 Stunden umfassen und – neben dem Bildungsträger selbst – zur AZAV-Förderung zugelassen sein. Zudem müssen die im Rahmen der Maßnahme vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Auch für die Teilnehmer:innen gelten ein paar Voraussetzungen, die vorliegen sollten und der Träger berücksichtigen sollte:
- Reisepass, Visum und Meldebescheinigung
- Gültiger Arbeitsvertrag über den gesamten Maßnahmenzeitraum
- Gültiges Sprachzertifikat Level B1
- Defizitbescheid
- In einigen Arbeitsagenturen: vorheriger interner Sprachtest über den BMD (Berufsmedizinischer Dienst)
Refinanzierung ist nicht alles: Ethisch und nachhaltig anwerben
AVAZ-zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen Pflegeeinrichtungen, finanziell gesichert internationale Pflegehilfskräfte weiterzubilden, sprachlich zu schulen und gleichzeitig eine Mehrpersonalisierung in ihren Pflegeeinrichtungen umzusetzen. Durch die Refinanzierung des Arbeitsentgelts gewinnen sie in Zeiten des Fachkräftemangels akute personelle Unterstützung ebenso wie gut qualifiziertes, langfristig verfügbares Personal – vorausgesetzt sie verfolgen einen ethischen, nachhaltigen und damit ganzheitlichen Ansatz zur Anwerbung internationaler Pflegekräfte.
Ziel der Weiterbildungsmaßnahmen ist deshalb nicht nur, akute Personalbedarfe so schnell wie möglich abzudecken, sondern neue Pflegefachkräfte langfristig in das Unternehmen zu integrieren. Als Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel stellt die Anwerbung eine zukunftsgerichtete Investition dar und ist – ganzheitlich angegangen – eine Win-Win-Situation für die Pflege ebenso wie für die Migrant:innen.
Zur Checkliste für die Refinanzierung durch AZAV
Über educaro |
| Seit 2014 stehen die educaro Schulen und Karriereberatungsstellen für ethische Erwerbsmigration im Gesundheitswesen. educaro basiert auf einer internationalen Unternehmensstruktur mit Hauptsitz in Düsseldorf und Standorten in acht Ländern auf vier Kontinenten, die in den jeweiligen Ländern lokal agieren. Neben den eigenen Sprachschulen zur Gewährleistung der Qualität in der Sprachausbildung der Auszubildenden und Fachkräfte setzt educaro auch auf eine eigene AZAV-Pflegeschule zur Durchführung der Kenntnisprüfungsvorbereitungskurse und auf intensiv geschulte Mitarbeitende, um alle Abläufe im komplexen Migrationsprozess möglichst transparent und reibungslos umzusetzen. |
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