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Bundesrat billigt Erleichterungen für Hausärzte

Hausarztpraxen bekommen bessere Bedingungen, die die Vor-Ort-Versorgung für Patientinnen und Patienten stärker absichern sollen.

Der Bundesrat hat den Weg für mehr finanzielle Anreize und weniger Bürokratie in Hausarztpraxen frei gemacht. Foto: Bundesrat

Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das durch finanzielle Anreize und Vereinfachungen die hausärztliche Versorgung verbessern soll.

Unter anderem fallen für Hausärztinnen und Hausärzte Obergrenzen bei der Vergütung weg. Nach Angaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen die Regelungen auch dazu beitragen, dass gesetzlich Versicherte einfacher Termine erhalten.

Großes Ziel ist, angesichts von bundesweit 5.000 unbesetzten Hausarztsitzen den Beruf attraktiver zu machen und das Praxisnetz zu erhalten – vor allem auf dem Land und in ärmeren Vierteln von Großstädten. Dazu hatten sich SPD und Grüne mit ihrem früheren Ampel-Partner FDP noch auf wichtige Punkte eines Gesetzes verständigt, das nach dem Koalitionsbruch zu versanden drohte.

Vergütung

Für Hausärzte fallen – wie schon bei Kinderärzten – sonst übliche Deckelungen der Vergütung weg. Das heißt, dass sie Mehrarbeit sicher honoriert bekommen, auch wenn das Budget ausgeschöpft ist. „Jede Leistung wird bezahlt“, lautet das Motto. Das soll es für Hausärzte attraktiver machen, mehr Patienten anzunehmen. Die gesetzlichen Kassen schätzen die jährlichen Mehrkosten auf 400 Millionen Euro, bezweifeln aber konkrete Versorgungs-Verbesserungen.

Neue Pauschalen I

Praxen erhalten künftig eine „Versorgungspauschale“ für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen und wenig Betreuungsbedarf. Das soll Einbestellungen in jedem Quartal nur aus Abrechnungsgründen vermeiden und größere Freiräume schaffen. Hausärzte können stattdessen eine bis zu ein Jahr umfassende Pauschale abrechnen.

Neue Pauschalen II

Eine extra „Vorhaltepauschale“ können Praxen bekommen, die bestimmte Kriterien erfüllen – zu Haus- und Pflegeheimbesuchen oder „bedarfsgerechten“ Sprechzeiten etwa abends.

Auch Pflegeeinrichtungen könnten von dem Gesetz profitieren.