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Das GVSG und die Auswirkungen für Pflegeheime

Der Bundestag hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) verabschiedet, das die ambulante Versorgung grundlegend verbessern soll. Auch für Pflegeeinrichtungen bietet es Entlastungsmöglichkeiten.

Der Anreiz für bestimmte Ärzt:innen Besuche in Pflegeheimen zu machen, ist durch eine zusätzliche Pauschale erhöht worden. Foto: Adobe Stock/ Pixel-Shot

Für Führungskräfte in der Altenhilfe ergeben sich aus dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) folgende Änderungen:

  • Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen: Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung, einschließlich Hausbesuche, werden künftig ohne Kürzungen vergütet. Dies könnte zu einer verbesserten ärztlichen Versorgung in Pflegeeinrichtungen führen.
  • Neue Versorgungspauschale: Für chronisch Kranke mit geringem Betreuungsbedarf wird eine quartalsübergreifende Pauschale eingeführt. Dies reduziert unnötige Arztbesuche und entlastet das Pflegepersonal.
  • Vorhaltepauschale für „Versorgerpraxen“: Hausärzte, die bestimmte Kriterien erfüllen, erhalten eine zusätzliche Pauschale. Dies könnte die Bereitschaft zu Heimbesuchen erhöhen.
  • Vereinfachter Zugang zu Hilfsmitteln: Für Menschen mit Behinderungen wird der Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln erleichtert.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die ambulante Versorgung zu verbessern und könnten zu einer effizienteren medizinischen Betreuung in Pflegeeinrichtungen führen. Führungskräfte in der Altenhilfe sollten die Umsetzung dieser Neuerungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls Anpassungen in ihren Einrichtungen vornehmen.