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Energiehilfen: Ohne Jahresabrechnung soll Heimen alles gestrichen werden
Wenn Pflegeheime keine Jahresabrechnung vorlegen, sollen ihnen die Ergänzungshilfen in Zukunft komplett gestrichen werden, statt wie bisher nur um 20 Prozent. Das geht aus einer Formulierungshilfe für eine Gesetzesänderung des Bundesgesundheitsministeriums hervor.
Über die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vom 31. Oktober des Bundesgesundheitsministeriums hatte zuerst die Nachrichtenseite Table Media berichtet. Daraus geht hervor, dass es für einige stationäre Pflegeeinrichtungen lukrativer ist, die 20 Prozent-Kürzung in Kauf zu nehmen, als eine Jahresabrechnung für die Ergänzungshilfen zum Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Wärme und Strom vorzulegen.
„Um Wettbewerbsverzerrungen und Missbrauch zu verhindern und einen sachgerechten Einsatz der aus Steuermitteln finanzierten Ergänzungshilfen sicherzustellen, ist bei Nichteinreichung der Jahresabrechnung eine vollständige Kürzung (also 100 Prozent) erforderlich“, heißt es in dem Dokument.
Da die Bearbeitung der Anträge für die Energiehilfen bislang noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnte, sollen die nicht verausgabten Mittel dem Ausgleichsfonds in den Folgejahren für dessen gesetzliche Verpflichtungen zur Verfügung stehen, heißt es in dem Dokument weiter. Ein Inkrafttreten sei bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres erforderlich, um am Ende des Jahres nicht verausgabte Mittel ab dem Jahr 2024 in die Folgejahre übertragen zu können.
In dem Dokument ist auch vermerkt, dass um die bereits gesetzlich vorgesehenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab dem Jahr 2025 weiterhin in der bisherigen Form finanzieren zu können, zum 1. Januar 2025 eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,15 Prozentpunkte von derzeit 3,4 Prozent auf dann 3,55 Prozentpunkte erforderlich sei. Das Ministerium hatte dies auf Presseanfragen nicht bestätigt.
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