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Pflegekammer NRW: Beitrag unter 5 Euro und kein Zwangsgeld
Mit dem Ende der Landesförderung 2026 sollen Pflegefachpersonen in NRW künftig weniger als 5 Euro monatlich an die Kammer zahlen. Ein Zwangsgeld für unvollständige Anmeldungen wird vorerst nicht verhängt.
Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen sollen künftig monatlich weniger als 5 Euro für ihre Mitgliedschaft in der Pflegekammer zahlen. Der Rechtsausschuss der Kammer hat am 23. September 2024 beschlossen, eine Beitragsordnung mit einem Einheitsbeitrag zu erarbeiten, die in der nächsten Kammerversammlung diskutiert wird. Ziel sei es, die finanzielle Belastung der 228.000 Pflegefachpersonen gering zu halten, erklärte Vorstandsmitglied Kevin Galuszka in einer jetzt veröffentlichten Pressemitteilung. Ab 2026 soll mit dem Versand der Beitragsbescheide eine neue Phase eingeleitet werden, nachdem die Kammer bis dahin von Landesmitteln getragen wurde.
Zudem werde vorerst kein Zwangsgeld gegen Pflegefachpersonen verhängt, die sich noch nicht vollständig bei der Kammer angemeldet haben. Dies beschloss die Pflegekammer NRW am 5. September 2024 in Münster. Man setze auf Aufklärung und Überzeugungskraft, so Galuszka. Die Anmeldungspflicht gilt für alle Pflegefachpersonen in NRW, doch viele seien fälschlicherweise der Meinung, bereits registriert zu sein, da sie durch ihre Arbeitgeber gemeldet wurden.
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