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Neue Rahmenverträge für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
Die Pflegeselbstverwaltung in Baden-Württemberg hat am 20. September neue Rahmenverträge sowohl für die vollstationäre Langzeitpflege als auch für die Kurzzeitpflege beschlossen.
Das berichtet die AOK Baden-Württemberg. Neben vielen praktischen oder redaktionellen Anpassungen war eine Neufassung der Rahmenverträge vor allem aufgrund einer Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI notwendig.
Der neue Rahmenvertrag für die vollstationäre Langzeitpflege ermögliche künftig die Einführung eines Personalbemessungssystems (PeBeM). Außerdem sorgt der neue Rahmenvertrag durch die Festsetzung bisheriger Bandbreiten im Personalbestand dafür, dass kein Heim im Zuge der Umstellung Personal abbauen muss, heißt es in einer Mitteilung dazu.
Der neue Rahmenvertrag für die Kurzzeitpflege habe das Ziel, diesen Bereich personell zu stärken und zu flexibilisieren und somit zu einem weiteren Ausbau von dringend benötigten Kurzzeitpflegeplätzen beizutragen. Mit einem größeren und kontinuierlicheren Personalbestand für Pflege, Hauswirtschaft und Koordination könne künftig den gestiegenen Anforderungen gerecht werden, die mit der kurzen Verweildauer bei Kurzzeitpflegeaufenthalten einhergehen.
„Insgesamt haben wir so die Voraussetzungen geschaffen, um die vollstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg zukunftsfähig aufzustellen, dabei bisher erreichte Standards zu halten sowie die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu wahren“, so das Fazit der Vorsitzenden der Pflegesatzkommission, Beatrix Vogt-Wuchter, Vorständin der Diakonie Baden und Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.
Beide Rahmenverträge treten am 1.1.2025 in Kraft.
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