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Lauterbach legt Reform-Entwurf vor

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz vorgelegt.

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Der Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz ist da. Foto: AdobeStock/PeterAtkins

Laut G+G, dem AOK-Forum für Politik, Praxis und Wissenschaft, sollen Pflegekräfte künftig über die bisherigen Regelungen hinaus „je nach vorhandener Qualifikation erweiterte heilkundliche Leistungen in der Pflege eigenverantwortlich erbringen“ können. Das PKG baue dabei auf das Pflegestudium-Stärkungsgesetz auf. Von der Neuregelung sollen aber nicht nur Pflegekräfte mit Bachelor- oder Masterabschluss profitieren, sondern auch solche, die ihre Kenntnisse „im Rahmen einer qualifizierten Weiterbildung erworben haben“. Wer welche Leistungen erbringen darf, solle laut G+G durch gesetzlich verankerte Rahmenverträge geregelt werden.

Niedrigschwellige, zum Teil ehrenamtlich organisierte Betreuungsangebote sollen verstärkt gefördert werden, um insbesondere pflegende Angehörige zu entlasten.

Die Kommunen erhalten laut Vorlage „mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen“, müssen aber vor Abschluss eines Versorgungsvertrages die Empfehlungen der Landes- und regionalen Pflegeausschüsse beachten, so G+G, dem der Referententwurf laut eigener Aussage vorliegt. Die Pflegekassen sollen „die Entwicklung der regionalen pflegerischen Versorgungssituation regelmäßig evaluieren.

Sektorenübergreifende Verträge

Auch die Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen soll künftig in sektorenübergreifenden Verträgen geregelt werden können. Schließlich soll die Pflegeberatung künftig „einheitlich, gemeinsam und kassenartenübergreifend“ organisiert werden. Laut Vorlage würden die Maßnahmen die Soziale Pflegeversicherung (SPV) nach etwa vier Jahren um rund 154 Millionen Euro jährlich entlasten. Die AOK hatte vergangene Woche in einem Gutachten ihre Forderung untermauert, Steuermittel für die Pflegeversicherung bereitzustellen. 

Rechtsanwalt und Branchenexperte Prof. Ronald Richter sagt gegenüber Altenheim: „Der Referentenentwurf besteht im „SGB XI Teil“ aus recycelten Regelungen (diese stammen alle aus dem ersten GVWG- Entwurf vor vier Jahren) zum gemeinsamen Wohnen, organisiert von ambulanten Pflegediensten. Stationäre Einrichtungen – und dort sind die stambulanten Leistungen „angedockt“ – werden nicht geregelt. Insgesamt ein enttäuschender, keine aktuellen Probleme lösender, weitere Leistungen und damit Finanzierungsprobleme verschärfender, bürokratischer Gesetzentwurf. Die Arbeit wird also wieder der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages machen, dort werden sicherlich auch die Vorschläge zur stambulanten Versorgung diskutiert. Vielleicht sogar ein Vorteil, dass der Gesetzentwurf diese Ideen überhaupt nicht anspricht.“

Eine detaillierte Analyse von Prof. Richter finden Sie am 10. September in Altenheim PLUS.