News
Kirchliches Arbeitsrecht: Ist der Dritte Weg der bessere?
Die diakonischen Dienstgeber werben für das kirchliche Arbeitsrecht. Das hat einen Grund.
Im Jahr 2023 arbeiteten 97 Prozent der Diakonie-Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen. Das geht aus einer Erhebung des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) hervor. Zudem gabe es in mehr als 90 Prozent aller Einrichtungen Mitarbeitervertretungen.
Zum Vergleich: Außerhalb des kirchlichen Bereichs haben laut dem Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nur sieben Prozent aller Betriebe auch Betriebsräte, Tendenz fallend. Einen Tarifvertrag haben 57 Prozent der Beschäftigten in der Gesundheits- und Sozialbranche, in der Gesamtwirtschaft liegt der Wert bei lediglich 49 Prozent.
Viel Mitgestaltung
Grundlage für die hohe Tarifbindung in den diakonischen Unternehmen bildet das kirchliche Arbeitsrecht, so der VdDD in einer Pressemitteilung.
„Der Dritte Weg sichert den Beschäftigten ein hohes Maß an Mitgestaltung zu – gleichzeitig wird auf diese Weise verhindert, dass Tarifkonflikte auf dem Rücken unserer Klienten ausgetragen werden“, sagt VdDD-Vorstandsvorsitzender Dr. Ingo Habenicht. Den immer wieder aufflammenden Forderungen nach einer Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts erteilt Habenicht daher auch eine klare Absage: „Wer das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen aufweichen will, gefährdet die hohe Tarifbindung unserer Branche und schafft keinen Mehrwert für die Beschäftigten.“
SPD, Grüne und FDP wollen laut Koalitionsvertrag die Angleichung ans weltliche Arbeitsrecht prüfen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren