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Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Damit soll auch die Pflege gestärkt werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bringt das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz durchs Kabinett. Foto: BMG/Jan Pauls

Durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) soll die Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestärkt werden.  Die Berufsorganisationen der Pflegeberufe haben derzeit u.a. ein allgemeines Beteiligungsrecht im Bereich der Qualitätssicherung bzw. bei Richtlinien nach § 63 Abs. 3c SGB V lediglich ein Stellungnahmerecht. Die Expertise der Berufsorganisationen der Pflegeberufe muss jedoch stärker in die Beratungen des G-BA einfließen. Um die Stimme der Pflege weiter zu stärken, müssen die bestehenden Beteiligungsrechte in den pflegerelevanten Aufgabenbereichen des G-BA erweitert werden. Das ist im GVSG vorgesehen.

Im Referentenentwurf heißt es dazu: Künftig soll  den Berufsorganisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei Richtlinien und Beschlüssen zur Qualitätssicherung sowie in weiteren Aufgabenbereichen des G-BA, die die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen, eingeräumt werden. Darüber hinaus wird die Vertretung der Berufsorganisationen der Pflegeberufe zur Wahrnehmung der erweiterten Beteiligungsrechte finanziell unterstützt.

Gemeinde können leichter kommunale MVZ gründen

Zudem soll der Hausarztberuf deutlich attraktiver und die ambulante regionale Versorgung gestärkt werden. Konkret sollen für Hausärzte wie schon für Kinderärzte Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Eingeführt werden soll unter anderem auch eine Jahrespauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die ständig Arzneimittel nehmen. Dies soll Praxisbesuche nur zum Abholen von Rezepten vermeiden und insgesamt mehr Behandlungsfreiräume schaffen. 

Außerdem wird es Gemeinden und Städten erleichtert, kommunale MVZ zu gründen, damit sie die Versorgung vor Ort noch besser mitgestalten können. Zudem werde die ambulante psychotherapeutische Versorgung weiterentwickelt, der Leistungszugang verbessert und Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen transparenter gestaltet.

Der Referentenentwurf kann hier nachgelesen werden.