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Unseriöse Geschäfte mit Pflegehilfsmitteln

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über eine Betrugsmasche mit Pflegehilfsmitteln.

Unseriöse Firmen verkaufen Pflegebedürftigen Einwegprodukte im Abonnement und rechnen diese Pakete monatlich mit den Pflegekassen ab. Foto: Adobe Stock/Printemps

Unseriöse Firmen schwätzen dabei Pflegebedürftigen Einwegprodukte als Abo auf und stellen diese Pakete monatlich den Pflegekassen in Rechnung. Pflege-Expertin Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen sieht darin „eine riesige Verschwendung“ auf Kosten der Beitragszahler, wie sie der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Einfallstor für diese Masche ist eine Regelung, wonach Pflegebedürftige monatlich 40 Euro für Verbrauchsartikel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Masken oder Desinfektionsmittel in Rechnung stellen dürfen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden. Keine Voraussetzung: ein Rezept vom Arzt oder eine Genehmigung der Kasse.

Der unbürokratische Zugang zu Hilfsmitteln sei gut gemeint, findet Hubloher, er lade aber auch zu Missbrauch ein. „Denn unseriöse Firmen nutzen das aus.“ Sie rufen Pflegebedürftige an, klingeln an der Haustür oder kontaktierten sie per Mail. „Die erste Frage ist: woherhaben die die Daten“, fragt Hubloher. Die Firmen schwätzen den Menschen dann Verträge auf für Lieferungen, die sie gar nicht brauchen. Teilweise würden dafür auch Unterschriften gefälscht.

Dem LKA sind keine derartigen Anzeigen bekannt

Die Kranken- und Pflegekassen in Hessen berichten ebenfalls über solche Fälle. „Leider treffen Kriminelle auf ohnehin sehr belastete, ältere und kranke Menschen oder ihre Angehörigen und nutzen die
Situation in den Familien dementsprechend aus“, sagte die Sprecherin der DAK-Gesundheit in Hessen, Sandra Scheuring.

Dem hessischen Landeskriminalamt (LKA) sind keine derartigen Anzeigen bekannt, wie die Pressestelle auf Anfrage mitteilte. Ob in den genannten Fällen tatsächlich der Tatbestand eines Betrugsdeliktes erfüllt ist, steht für das LKA nicht fest: Die vertraglich zugesicherte Leistung werde ja erbracht.