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Extremismus wird bei Diakonie-Beschäftigten nicht geduldet
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch hat versucht, einer Äußerung über die AfD Schärfe zu nehmen, zugleich aber deutlich gemacht, dass Extremismus bei Diakonie-Beschäftigten nicht geduldet wird.
Damit reagierte er am Dienstag in Berlin auf Reaktionen nach einem Interview, das er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag) gegeben hatte. Schuch hatte erklärt, AfD-Parteigänger, die sich menschenfeindlich äußern, sollten nicht bei Einrichtungen der evangelischen Wohlfahrt arbeiten: „Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen.“
Der Bochumer Arbeitsrechtler und Experte für kirchliches Arbeitsrecht, Jacob Joussen, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), allein aus einer Parteimitgliedschaft könnten keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen folgen. „Weder darf der Arbeitgeber danach fragen, noch ist eine Parteimitgliedschaft ein Kündigungsgrund“, erklärte er.
Es drohten auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn der Beschäftigte für eine Partei zu einer Wahl antritt oder für sie wirbt, so Joussen. Eine Grenze werde aber möglicherweise überschritten, wenn ein Mitarbeiter, der eindeutig der Kirche zuzuordnen ist, etwa auf einer Veranstaltung gegen Ausländer hetze und damit die Grundwerte seines Dienstgebers und seine Loyalitätspflichten verletze. Dies sei im Einzelfall zu prüfen.
Wird das christliche Menschenbild in Frage gestellt?
Der Verband der Diakonischen Dienstgeber (VdDD) erklärte, es gehe darum, ob Beschäftigte mit ihren Äußerungen oder Aktivitäten das christliche Menschenbild in Frage stellten oder verletzten. Ein Sprecher des Verbandes sagte dem epd, wenn dies der Fall sei, müsse nach dem kirchlichen Arbeitsrecht das Gespräch gesucht werden. Ändere die Person ihr Verhalten nicht, seien arbeitsrechtliche Schritte möglich.
Auf Anfrage erklärte der Deutsche Caritasverband, derzeit berate eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes mit Verantwortlichen der deutschen Bistümer über konkrete arbeitsrechtliche Fragen, die sich aus extremistischen, rassistischen oder anderweitig menschenfeindlichen Positionen von Mitarbeitenden ergeben könnten.
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