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Höherer Pflegemindestlohn ab 1. Mai
Zum zweiten Mal in diesem Jahr wird der Pflegemindestlohn angehoben. Zum 1. Mai steigt er für ungelernte Kräfte von 14,15 Euro auf 15,50 Euro.
Das entspricht einer Erhöhung um 9,5 Prozent. Der Abstand zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn beträgt damit mehr als drei Euro oder fast 25 Prozent. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte steigt der Mindeststundenlohn von 15,25 Euro auf 16,50 Euro. Pflegefachkräfte erhalten künftig 19,50 Euro statt 18,25 Euro. Darauf verweist der bpa Arbeitgeberverband und meint, dass die Langzeitpflege für alle Qualifikationsgruppen ein attraktiver Beruf ist – zumindest die Bezahlung sei längst überdurchschnittlich.
„Die Beschlüsse der Pflegekommission aus dem vergangenen Jahr haben auch für die Einrichtungen und Dienste Planungssicherheit gebracht. Erst in 14 Monaten steht die nächste Erhöhung des Pflegemindestlohns an. Die Mindestlohnentwicklungen stehen schon heute fest. Das ist in diesen wirtschaftlich schwierigen und unsicheren Zeiten für alle Pflegearbeitgeber ein hoher Wert“, so der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes Rainer Brüderle, der Mitglied der Fünften Pflegekommission ist.
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