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Streit um Unterbringung – BGH betont Recht auf Freiheit
Ein Mann hat nach einem Unfall eine Persönlichkeitsstörung – und sollte erst in einer Psychiatrie und dann in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Nun hat sich der BGH mit dem Fall befasst.
Wenn ein Mensch länger als ein Jahr in einer Einrichtung untergebracht werden soll, muss ein Gericht das einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge sehr gut begründen. Das Recht auf Freiheit der Person habe hohen Rang, betonte der BGH in einem...
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