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Pflegereform: Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll entfallen

Der bisherige Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro soll mit dem Pflegeneuordnungsgesetz nahezu vollständig entfallen. Nach Angaben des Schwesternverbandes ersetzt ihn ein niedrigeres „Überbrückungsbudget“, das nur in pflegerischen Akutsituationen genutzt werden darf. Der Verband warnt vor spürbaren Folgen für Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger.

„Faktisch wird der heutige gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege nicht mehr zur Verfügung stehen“, so Thomas Dane, Vorstandsvorsitzender des Schwesternverbandes. Foto: Schwesternverband

Das Bundeskabinett will nach Angaben des Schwesternverbandes noch im September den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschließen. Der Verband weist darauf hin, dass viele Regelungen des Entwurfs bislang wenig bekannt seien. Dazu zähle der Wegfall des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, den Pflegebedürftige bisher mit 3.539 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen können.

Neues Überbrückungsbudget mit engen Grenzen

An die Stelle des bisherigen Jahresbetrags soll ein sogenanntes Überbrückungsbudget treten. Es umfasst laut Schwesternverband je Kalenderjahr 1.855 Euro bei Pflegegrad 2 und 3 sowie 2.285 Euro bei Pflegegrad 4 und 5. Die Verwendung sei auf pflegerische Akutsituationen beschränkt, etwa den kurzfristigen Ausfall einer Pflegeperson für wenige Tage. Das Vorliegen der Akutsituation müsse künftig durch den neuen Dienst „Pflegebegleitung“ bestätigt werden.

„Faktisch nicht mehr zur Verfügung“

Thomas Dane, Vorstandsvorsitzender des Schwesternverbandes, erklärt: „Faktisch wird der heutige gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege nicht mehr zur Verfügung stehen. Dieser wurde von den Pflegebedürftigen bisher eingesetzt, um die hohen Eigenanteile beim Bezug von Pflegeleistungen auszugleichen, z.B. wenn pflegende Angehörige selbst erkranken oder schlicht eine Woche Urlaub machen wollen.“ Dies werde künftig nicht mehr möglich sein.

Höhere Eigenanteile trotz Dynamisierung

Nach Einschätzung des Verbandes wird die Streichung auch die Sozialhilfeträger belasten, weil der bisherige Jahresbetrag deutlich dazu beigetragen habe, die Inanspruchnahme von Sozialhilfe hinauszuschieben. Positiv bewertet der Schwesternverband, dass die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung künftig dynamisiert und regelmäßig an die Preissteigerung angepasst werden sollen. Die Anpassung greife dann aber auf die gekürzten Leistungen, wodurch die höheren Eigenanteile nach Verbandsangaben für die Zukunft festgeschrieben würden.

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