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Neue Hilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen

Der GKV-Spitzenverband hat das Hilfsmittelverzeichnis aktualisiert.

Mit funkbasierten, drahtlosen Pflegehilfsmitteln zur Kommunikation können Pflegebedürftige, die sich nicht verbal äußern können, pflegerische Hilfe herbeirufen. Foto: Adobe Stock/ponta1414

Der GKV-Spitzenverband hat den siebten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses für den Überprüfungszeitraum März 2023 bis Februar 2024 an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt. Damit ist die zweite umfassende Überarbeitung und Weiterentwicklung des Hilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen. Im Fokus der siebten Fortschreibung stehen Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Rollstühle, Prothesen, Diabeteshilfsmittel und Pflegehilfsmittel.

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, zum siebten Fortschreibungsbericht: „In den letzten fünf Jahren wurden 17.703 neue Produkte aufgenommen, 42 Produktgruppen fortgeschrieben und 9.170 Produkteinträge aktualisiert. Insgesamt stehen gesetzlich Versicherten rund 44.000 Hilfsmittel zur Verfügung.“

Pflegehilfsmittel zur Kommunikation

Neue Produkte können in einem beschleunigten Verfahren in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden, ohne dass in einem förmlichen Verfahren bereits Produktuntergruppen oder Produktarten gebildet wurden, heißt es in einer Pressemittelung.

Beispiel: Pflegehilfsmittel zur Kommunikation. Mit funkbasierten, drahtlosen Pflegehilfsmitteln zur Kommunikation können Pflegebedürftige, die sich nicht verbal äußern können, pflegerische Hilfe herbeirufen. Zur Rufauslösung werden z. B. Näherungs- und Akustiksensoren oder Taster verwendet. Auf diese Weise kann ein längerer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit erreicht werden.

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