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PeBeM: „Die wesentlichen Entscheidungen sind einrichtungsintern“

Die Umsetzung von PeBeM nach § 113c SGB XI geht in vielen Bundesländern bisher schleppend voran. Experte Michael Wipp erläutert im Interview, welchen Eindruck er von der aktuellen Lage hat.

Michael Wipp
Michael Wipp, Inhaber von WippCARE, Beratung und Begleitung für Pflegeinrichtungen Foto: Susanne El-Nawab

Herr Wipp, in den Bundesländern ist in Bezug auf den Leistungs- und ordnungsrechtlichen Regelungsbedarf leider noch viel unerledigt. Die Umsetzung von § 113c SGB XI ist auf Landesebene sehr verschieden. Wie geht es hier voran? Eine Angleichung der Bundesländer ist nicht in Sicht, oder?
Nein, in der Tat nicht. Nicht wenige der Bundesländer haben ihre Hausaufgaben mit den unterschiedlichsten Argumenten nicht gemacht, obwohl das Bundesgesetz zum 1.07.2023 in Kraft getreten ist. Bundesweit betrachtet ist zu sehen, dass die Leistungsrechtlichen Regelungen weiter vorangeschritten sind als die Ordnungsrechtlichen. Anscheinend tun sich die Ministerien der Bundesländer damit schwer, sich von Regelungen im Zusammenhang mit der antiquierten Fachkraftquote zu lösen und künftige ordnungsrechtliche Vorgaben zur Steuerung des Fachkrafteinsatzes u.a. an den „Vorbehaltenen Tätigkeiten“ auszurichten. Allerdings gibt es auch anerkennenswerte Ausnahmen: Baden-Württemberg hat zur Umsetzung von § 113 c SGB XI/PeBeM eine qualifizierte „Handreichung“ vorgelegt. Über alle Bundesländer hinweg betrachtet orientieren sich diese an der „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 113c Absatz 4 SGB XI“,  allerdings mit sehr unterschiedlicher landesspezifischer Umsetzung, wobei sich dennoch eine Linie herauskristallisiert.

Sind die Einrichtungen überfordert mit der Umsetzung von § 113c SGB XI oder geht es gut voran – wie ist Ihr Eindruck?
Ich habe nicht den Eindruck, dass die Einrichtungen damit überfordert sind. Sicherlich besteht schon seit einiger Zeit generell eine andauernde herausfordernde Situation für die Einrichtungen – aus vielerlei Gründen. Das liegt auch mit darin begründet, dass die ohnehin erheblichen Kostensteigerungen jetzt mit potenziellen personellen Erhöhungen zusammenfallen, auch in Verbindung mit dem Übertrag der zusätzlichen Fach- und Hilfskraftstellen in das Regelentgelt. Das bedeutet teilweise massive Kostensteigerungen für Bewohner und Sozialhilfeträger.
Strukturen in Bezug auf die Arbeitsablauforganisation werden überprüft; teilweise jahrzehntelang praktizierte Vorgehensweisen umzugestalten stellt eine organisatorische, aber auch mentale Herausforderung dar, mit der sich nicht wenige massiv gefordert sehen. Dass hier das sogenannte „Vorbereitungskonzept zur kompetenz- und qualifikationsorientierten Arbeitsorganisation“ aus dem Modellprogramm nach § 8 Abs.3 SGB XI weiterhilft, daran glauben viele nicht und erwarten wieder einmal eher theoretisch abgehobene Ausarbeitungen mit wenig Praxisbezug.

Am 5. März 2024 berichten Sie auf der Altenheim Digital Konferenz zum Stand der Umsetzung und geben Tipps zum weiteren Vorgehen. Was raten Sie den Einrichtungen, die mit frischem Mut in die Umsetzung gestartet und inzwischen gefrustet sind, weil es nicht so schnell vorangeht, wie erhofft?
Ich habe nicht den Eindruck, dass Einrichtungen in Bezug auf die PeBeM-Thematik gefrustet sind; wohl eher generell wegen der „Pflege-Politik“ der Bundesregierung. Natürlich klemmt es vor allem an den QN 3-Mitarbeiter Niveaus. Aber dazu haben die bisher vorliegenden Rahmenverträge auf Landesebene (Zwischen)-Lösungen gefunden. Viele Einrichtungen haben längst erkannt, dass die wesentlichen Entscheidungen, die getroffen werden müssen, ohnehin einrichtungsinterne Entscheidungen sind. Ob das die Thematiken der Organisations- und/oder der Personalentwicklung angeht. Diese Entscheidungen können nur intern bezogen auf die individuellen Bedarfe getroffen werden, weil es keine allgemein passenden Lösungen gibt. Auch die Anforderungen resultierend aus § 4 PflBG sind zunächst einmal unabhängig von § 113 c SGB XI zu betrachten und gelten seit 1.01.2020. Ebenso stellt sich die Frage, inwieweit das Pflegekompetenzgesetz den Einrichtungen in Bezug auf den Einsatz von Personen mit hochschulischer Qualifikation, dem Einsatz von Stationsassistenten oder der Schulungsunterstützung in Bezug auf die Pflegeprozessteuerung nach §§ 4 und 5 PflBG Unterstützung gibt.

Der weitgehende Wegfall von starren ordnungsrechtlichen Fachkraft-Besetzungsvorgaben erlaubt deutlich mehr Flexibilität in der Dienst- und Einsatzplanung, bringt gleichzeitig aber auch deutlich mehr Verantwortung mit sich. Unbenommen von dem jahrelang praktizierten Unsinn starrer Vorgaben ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Pflege- und Betreuungsbedarfe stellt sich jetzt für jede Einrichtung die Frage, nach welchen nachvollziehbaren Kriterien künftig der Fachkrafteinsatz erfolgt? Rein der Verweis auf § 4 PflBG ist dabei nur begrenzt zielführend. Spannende und herausfordernde Themen für meinen Beitragsteil innerhalb der Digital-Konferenz – verbunden mit Erkenntnissen und Tipps aus Praxistransfers der (vorbereitenden) Umsetzung von PeBeM/§ 113 c SGB XI.

Interview: Susanne El-Nawab

TIPP: Mehr zum Thema am 5. März 2024 von 10:30 – 15:30 Uhr! Da findet die Altenheim Digital Konferenz „Update PeBeM: Wie läuft es mit der Umsetzung von § 113c SGB XI in der Praxis?“ statt. Infos zum Programm und Anmeldung