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Bayern: Sozialhilfeträger schulden Pflegeheimen laut Umfrage Millionenbeträge
Laut einer Umfrage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) unter 150 bayerischen stationären Pflegeeinrichtungen schulden die Sozialhilfeträger den Heimen Beträge in Millionenhöhe.
In Einzelfällen warteten die Einrichtungen auf Zahlungen in Höhe von 400.000 Euro. Das hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in einer Blitzumfrage unter seinen Mitgliedsbetrieben im Freistaat ermittelt. Im Durchschnitt berichteten die teilnehmenden Pflegeeinrichtungen dabei laut Pressemitteilung von Zahlungsrückständen der Sozialämter in Höhe von 25.000 Euro.
In der Umfrage meldeten 150 Einrichtungen konkrete unbezahlte Rechnungen der Sozialhilfeträger in Höhe von mehr als 6,5 Millionen Euro. Dabei bilde der Bezirk Oberbayern die traurige Spitze mit 3 Millionen Euro an gemeldeten Außenständen, gefolgt von Unterfranken mit knapp 1,2 Millionen Euro.
„Die Pflegeeinrichtungen haben nicht die Aufgabe, der öffentlichen Hand monatelang zinslose Darlehen zu geben. Wenn die Sozialhilfeträger teils mehrere Monate oder ein Jahr ihre Rechnungen nicht bezahlen, gefährdet das die wirtschaftliche Basis einzelner Pflegeeinrichtungen“, sagt der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri, der selbst Pflegeeinrichtungen betreibt. Bis zum abschließenden Bescheid und zur Begleichung der Rechnungen müssten die Einrichtungen diese Liquiditätslücke irgendwie kompensieren.
„Als Ausrede werden immer wieder der Personalmangel in den Ämtern oder ein angeblich hoher Prüfaufwand angeführt. Das trägt aber nicht. Die Einrichtungen müssen auch pünktlich die Gehälter, Mieten, Steuern und Sozialabgaben zahlen“, so Kasri. „Die Sozialhilfeträger setzen sich einfach über jede vereinbarte Zahlungsfrist hinweg.“ Kasri warnt davor, dass sich das Problem noch ausweiten wird, weil immer mehr Menschen die steigenden Eigenanteile im Heim nicht mehr bezahlen können und dann auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Der bpa-Landesvorsitzende fordert die Bezirke auf, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten während der Bearbeitung mindestens bereits Abschlagszahlungen vorzunehmen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Sozialhilfeträger mit solchen Vorwürfen aus der Branche konfrontiert sind – Altenheim berichtete.
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