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30 Jahre Pflegeversicherung: Reform muss kommen
Am 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung als fünfte Säule der sozialen Sicherung eingeführt. Das System muss reformiert werden.
Am 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung als fünfte Säule der sozialen Sicherung eingeführt, neben Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Federführend waren damals Bundeskanzler Helmut Kohl und Sozialminister Norbert Blüm (beide CDU).
Nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen nahmen ein Jahr nach Einführung der Pflegeversicherung etwa 1,1 Millionen Menschen Pflegeleistungen in Anspruch. Zum Jahresende gab das Statistische Bundesamt die Zahl der Pflegebedürftigen mit 5,7 Millionen an.
Bei der Einführung betrug der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 1,0 Prozent, seitdem stieg er mehrmals. Heute beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,4 Prozent. Kinderlose zahlen mehr, Eltern pro Kind abgestuft weniger. Zum neuen Jahr steigt der allgemeine Beitragssatz auf 3,6 Prozent.
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) fordert, dass die Pflegeversicherung dringend weiterentwickelt werden muss. Dazu hat der Verband folgende Punkte aufgelistet:
- Steuerfinanzierung der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung allein aus Beiträgen zu finanzieren, ist angesichts der steigenden Kosten unrealistisch. Ein Zuschuss aus Steuermitteln ist unverzichtbar, um das System finanziell stabil zu halten und eine umfassende Versorgung sicherzustellen.
- Versicherungsfremde Leistungen auslagern: Leistungen wie Behandlungspflege sind aus der Krankenversicherung zu zahlen. Mehrausgaben durch die Corona-Pandemie oder Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige belasten die Pflegeversicherung und müssen aus Steuermitteln finanziert werden.
- Ein einheitliches System statt Doppelstrukturen: Die Trennung zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung ist kostspielig und schafft Ungleichheit. Eine Vereinheitlichung ist notwendig, um allen Bürgerinnen und Bürgern aus einer Kasse denselben Zugang zu Pflegeleistungen zu ermöglichen.
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