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Pflegeversicherung : Bundesrat stimmt für höheren Beitrag

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird ab dem 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin eine entsprechende Verordnung. Der Schritt steht jedoch in der Kritik.

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Der Bundesrat hat der Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte zugestimmt. Foto: AdobeStock_aldorado

Zum 1. Januar 2025 soll der Satz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent steigen. Der Schritt soll die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung sichern, steht jedoch in der Kritik, die strukturellen Probleme nicht zu lösen.

„Die Anhebung des Beitragssatzes ist ein Notbehelf, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung vorübergehend zu sichern. Nicht mehr und nicht weniger“, erklärte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Es darf nicht immer wieder zusätzlich in die Geldbeutel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gegriffen werden, nur weil der Bund seiner Finanzverantwortung nicht nachkommt.“ Sie forderte, dass der Bund Gelder für coronabedingte Maßnahmen zurückzahlt und Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt.

Auch der Sozialverband VdK äußerte Zweifel, ob die Erhöhung ausreiche. „Schon jetzt ist absehbar, dass die Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte nicht ausreichen wird“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Es zeichne sich ab, dass der Beitrag 2025 erneut angehoben werden müsse, erklärte Bentele. Das könnte sogar noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags notwendig werden. Das zeige deutlich, dass die Finanzierung der Pflegekassen vollständig reformiert werden müsse, unterstrich die VdK-Präsidentin. „Es muss ein Mechanismus geschaffen werden, der eine langfristige Finanzierung sicherstellt.“ Die künftige Bundesregierung müsse das dringend angehen.

Während die zusätzlichen Mittel eine kurzfristige Entlastung bringen könnten, bleibt eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung dringend erforderlich.