Personal

20 000 Stellen: Vereinfachtes Mitteilungsverfahren

Seit dem 1. Januar werden in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte durch die Pflegeversicherung finanziert. Das Pflegenetzwerk Deutschland hat jetzt über das vereinfachte Mitteilungsverfahren informiert.

Pflegekräfte posieren für ein Foto
Foto: Adobe Stock / Rawpixel.com Seit Januar 2021 werden 20.000 Stellen für Hilfskräfte in Pflegeheimen durch die Pflegeversicherung refinanziert. Einrichtungen können einen vereinfachten Antrag stellen.

Laut Pflegenetzwerk Deutschland kann ein Vergütungszuschlag für zusätzliche Pflegehilfskraftstellen im Rahmen der nächsten regulären Pflegesatzverhandlung vereinbart werden oder auch davon losgelöst nach Aufforderung durch eine Vertragspartei erfolgen. Weitere Details zu einer künftig in den Ländern vereinheitlichten Vorgehensweise im Vereinbarungsverfahren seien vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen noch festzulegen.

In der Übergangszeit bis zu der Vereinbarung eines Vergütungszuschlags kann demnach mittels eines Formulars im vereinfachten Mitteilungsverfahren eine vorläufige Finanzierung des gewünschten Stellenaufwuchses direkt ab Jahresbeginn 2021 umgesetzt werden. Damit sei keine Verhandlung verbunden. Das Mitteilungsformular finden Sie hier. Wichtig für die spätere Abrechnung des Vergütungszuschlages sei, dass das Mitteilungsformular vor Beginn der Leistungserbringung durch die zusätzlichen Kräfte den Kostenträgern der Pflegesatzparteien vorliegt und alle erforderlichen Angaben insbesondere zur Belegungsstruktur, zur Qualifikation und zur Entlohnung enthält.