Personal
20 000 Stellen: Vereinfachtes Mitteilungsverfahren
Seit dem 1. Januar werden in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte durch die Pflegeversicherung finanziert. Das Pflegenetzwerk Deutschland hat jetzt über das vereinfachte Mitteilungsverfahren informiert.

Laut Pflegenetzwerk Deutschland kann ein Vergütungszuschlag für zusätzliche Pflegehilfskraftstellen im Rahmen der nächsten regulären Pflegesatzverhandlung vereinbart werden oder auch davon losgelöst nach Aufforderung durch eine Vertragspartei erfolgen. Weitere Details zu einer künftig in den Ländern vereinheitlichten Vorgehensweise im Vereinbarungsverfahren seien vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen noch festzulegen.
In der Übergangszeit bis zu der Vereinbarung eines Vergütungszuschlags kann demnach mittels eines Formulars im vereinfachten Mitteilungsverfahren eine vorläufige Finanzierung des gewünschten Stellenaufwuchses direkt ab Jahresbeginn 2021 umgesetzt werden. Damit sei keine Verhandlung verbunden. Das Mitteilungsformular finden Sie hier. Wichtig für die spätere Abrechnung des Vergütungszuschlages sei, dass das Mitteilungsformular vor Beginn der Leistungserbringung durch die zusätzlichen Kräfte den Kostenträgern der Pflegesatzparteien vorliegt und alle erforderlichen Angaben insbesondere zur Belegungsstruktur, zur Qualifikation und zur Entlohnung enthält.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren