Pflege und Politik
Zuschüsse für digitale Strukturen in der Pflege bis 2023 verlängert
Bis zu 12 000 Euro Zuschuss können stationäre und ambulante Dienste für Digitalisierungsprojekte erhalten. Dieses Förderprogramm aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde jetzt bis 2023 verlängert.

Das geht aus dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) hervor, das am 3. Juni im Bundesanzeiger veröffentlich worden und somit in Kraft getreten ist. Die seinerzeit im Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) beschriebenen Förderprogramme wären ursprünglich Ende 2021 ausgelaufen. Im DVPMG heißt es nun, dass die Förderung bis 2023 verlängert werden.
Bis 2023 stellt die Pflegeversicherung dazu Fördermittel für Digitalisierungsprojekte zur Verfügung. Ambulante und vollstationäre Pflegeeinrichtung erhalten einen einmaligen Zuschuss für den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40 Prozent der Kosten für die digitale oder technische Ausrüstung und damit verbundene Schulungen übernommen. Höchstens ist ein einmaliger Zuschuss von 12.000 Euro möglich. Dieser kann auch auf mehrere Maßnahmen verteilt werden (§8 Abs. 8 SGB XI).
„Das bedeutet, dass alle sozialwirtschaftlichen Unternehmen mit einer IK Nummer in der Altenhilfe berechtigt sind, ihre dringend notwendigen Investitionen bis Ende 2023 geltend machen zu können. Wir reden immerhin von bis zu 12.000 Euro Fördermitteln pro IK Nummer. Die sollte keiner so einfach liegenlassen“, sagte Berater und Digitalisierungsexperte David Thiele gegenüber Altenheim und CAREkonkret.
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