Pflege und Politik

„Willkommensgeld NRW“ für internationale Pflegefachkräfte

Mit einem „Willkommensgeld NRW“ in Höhe von 3.000 Euro will Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ausländischen Pflegekräften den beruflichen Neustart in Nordrhein-Westfalen erleichtern.

Foto: MAGS NRW NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: Mit dem Willkommensgeld ausländischen Fachkräften die „Entscheidung für eine Arbeitsaufnahme in Nordrhein-Westfalen erleichtern und ihnen beim Neuanfang helfen.“

Wie das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) mitteilt, richtet sich das Angebot an Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die in ihrem Heimatland bereits als Pflegefachkräfte gearbeitet und sich für einen Wechsel nach Deutschland entschieden haben. Bis zur vollständigen Anerkennung ihrer fachlichen Qualifikation müssten sie hierzulande häufig eine Anpassungsqualifizierung durchlaufen und könnten in ihrer ersten Zeit in Deutschland nur als Pflegehilfskräfte mit entsprechend geringerer Bezahlung arbeiten, führt das MAGS aus.

„Die Corona-Pandemie hat den Fachkräftemangel in der Pflege noch einmal verschärft. Deshalb setzen wir neben Verbesserungen in der Aus- und Weiterbildung auch auf die Einwanderung von ausländischen Fachkräften“, sagte Minister Laumann. „Mit dem Willkommensgeld wollen wir ihnen die Entscheidung für eine Arbeitsaufnahme in Nordrhein-Westfalen erleichtern und ihnen beim Neuanfang helfen.“ Das Angebot richte sich ausdrücklich auch an geflüchtete Pflegefachkräfte aus der Ukraine, betonte Laumann.

Das „Willkommensgeld NRW“ soll unter anderem die Kosten des Visums und der Einreiseerlaubnis, der Unterkunft bei der Einreise, der Erstausstattung der Wohnung und des Lebensunterhalts im Anerkennungsverfahren abfedern, so das Ministerium. Bei den Pflegekräften werden grundlegende Deutschkenntnisse bereits vorausgesetzt. Allerdings müssen sie neben der fachlichen Anpassungsqualifizierung häufig auch an zusätzlichen, berufsspezifischen Sprachkursen teilnehmen, um in Deutschland eine Tätigkeit als Pflegefachkraft ausüben zu können.

Um das Willkommensgeld zu erhalten, müssen die ausländischen Pflegekräfte ihre in Nordrhein-Westfalen ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, den Zwischenbescheid der Bezirksregierung Münster zum Berufsanerkennungsverfahren sowie einen Arbeitsvertrag als Pflegekraft bei einer Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen vorlegen. Zentrale Stelle für die Umsetzung des „Willkommensgeldes NRW“ ist die Landes‐Gewerbeförderungsstelle des nordrhein‐westfälischen Handwerks e (LGH). Bei der LGH ist die „Fachstelle zur Koordinierung der Einwanderung von Fachkräften“ angesiedelt, die sich um Fachkräfte jeder Profession, also auch im Gesundheitswesen, kümmert. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung biete sie gute Voraussetzungen dafür, die Auszahlung des „Willkommensgeldes NRW“ effizient zu organisieren, so das MAGS. Insgesamt können laut Ministerium 2.500 Personen mit dem Willkommensgeld unterstützt werden. Dafür stehen bis 7,5 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.

Zur Information der Interessentinnen und Interessenten hat die LGH eine Website zum „Willkommensgeld NRW“ eingerichtet, außerdem bereitet das Ministerium einen entsprechenden Flyer vor.